Kundschaft und Konsumentenschützern ist sie seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge: die seit mehr als zehn Jahren von den Mobilfunkanbietern eingehobene Servicepauschale. Mitte Jänner reichte die Arbeiterkammer gegen die Einmalzahlung – sie variiert von 25 bis 35 Euro jährlich – sogar Verbandsklagen gegen A1, Magenta und Drei ein. Nach Meinung der AK steht der Pauschale keine entsprechende Gegenleistung gegenüber. Gespräche zwischen Vertretern der Mobilfunkbranche und Konsumentenschützern zu der Servicepauschale blieben zuvor ein Jahr erfolglos.
Optimistisch stimmt die Arbeiterkammer ein Urteil vor eineinhalb Jahren: Damals kippte der Oberste Gerichtshof (OGH) solche Zusatzgebühren bei Fitnesscentern. Die Mobilfunkanbieter erklärten stets, dieses Urteil könne nicht auf sie umgemünzt werden. Außerdem würden der Pauschale sehr wohl konkrete Leistungen gegenüberstehen. Drei argumentierte zudem, die Servicepauschale sei über Jahre in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und auf Basis geltender Judikatur mit den Kunden vereinbart worden.
Keine Jahrespauschale ab 15. Februar
Jetzt aber geht der Mobilfunkanbieter dennoch einen anderen Weg. Neue Internet- und Smartphonetarife werden nämlich ab sofort „ohne jährliche Servicepauschale“ angeboten, wie es von Drei am Donnerstag heißt. Fortan werde man dafür „genutzte Serviceleistungen anlassbezogen verrechnen“. Die Neujustierung geschehe auf „Wunsch vieler Kundinnen und Kunden“. Zugleich senkt Drei das Aktivierungsentgelt für alle neuen Tarife auf einheitliche 9,90 Euro. Bisher wurden meist 69,90 Euro verrechnet.
„Wir verrechnen ab dem 15. Februar Serviceleistungen nur noch anlassbezogen und nicht mehr pauschal“, heißt es dazu auch von Drei-CCO Günter Lischka. Der zudem auf ein weiteres Attribut der neuen „FIX Internet-Tarife“ verweist. Diese seien nämlich „Glasfaser-ready“. Sprich: Man schließt einen 5G-Tarif ab und kann dann kostenlos auf Glasfaser umsteigen, sobald diese Technologie am Wohnort verfügbar ist.