Nach dem eingebrachten Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich gegen Signa-Gründer René Benko persönlich ist heute am Landesgericht Innsbruck die sogenannte Insolvenzeröffnungstagsatzung ohne Entscheidung und ohne Benkos Anwesenheit über die Bühne gegangen. Seitens der Parteien seien weitere Unterlagen vorzulegen, hieß es in einer Aussendung des Landesgerichts. Dazu habe der Insolvenzrichter den Parteien eine Frist bis 5. März eingeräumt.

Dann werde das Insolvenzgericht über das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen zu entscheiden haben, so das Landesgericht. Die nicht öffentliche Verhandlung hatte zuvor rund einer Stunde angedauert. Benko selbst musste nicht anwesend sein und war – wie erwartet – auch nicht erschienen. Weder Insolvenzrichter Hannes Seiser noch die Anwälte Benkos sowie der Vertreter der Finanzprokuratur, Anselm Fuchsbauer, gaben im Anschluss – wie auch zu Beginn der Tagsatzung – Statements ab. Das Medieninteresse am Landesgericht war zwar durchaus vorhanden, aber nicht außergewöhnlich groß, was wohl auch mit dem angenommenen Nicht-Erscheinen Benkos zu tun hatte.

Vermögensbekenntnis

In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen, hatte die APA im Vorfeld erfahren. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.

Benko müsse „dem Gericht umgehend bescheinigen, dass nur eine Zahlungsstockung vorliegt“, sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform Österreich, dem „Kurier“: „Wenn er das nicht kann, muss das Gericht von einer Insolvenz ausgehen.“

Stundungsantrag gestellt?

Laut einem Online-Bericht des „Standard“ von Ende Jänner soll sich der Insolvenzantrag auch darauf stützen, dass Benko im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe. Da sollen seine Steuerberater einen Stundungsantrag gestellt haben. Dem Vernehmen nach soll die Finanz schon einen sogenannten Rückstandsausweis in Händen halten, der als Begründung für Insolvenzanträge dienen kann.

Bekannt sei, dass es im Zusammenhang mit Benkos Signa langwierige Steuerprüfungen der Finanz gegeben habe, die auch Thema in Chats zwischen Benko und dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und im parlamentarischen U-Ausschuss gewesen seien. Es habe unterschiedliche Auffassungen zwischen der Finanz und Benkos Steuerberatern gegeben, letztlich habe man sich aber geeinigt. Auch derzeit laufen wieder Steuerprüfungen in der Signa Gruppe.

Warten auf dritte Tranche

Was die Garantie Benkos zur Zahlung von drei Millionen Euro an die Masse betrifft, erschloss sich aus dem Bericht von Holding-Insolvenzverwalter Christof Stapf, dass er die erste Rate selbst bezahlt hatte. Die zweite Tranche von 8. Jänner in der Höhe von 845.000 Euro sei aber nicht von Benko selbst gekommen, sondern sei „von dritter Seite“ für ihn bezahlt worden. Die letzte Rate sei „für diese Woche“ avisiert worden, ebenfalls „von dritter Seite“. Es ist nicht bekannt, ob die dritte Tranche für die Masse oder die Steuerschuld inzwischen bezahlt wurde. Dass der Signa-Gründer diese Beträge nicht zahlen kann, vermuten laut „Der Standard“ in die Sache Involvierte nicht. Vielmehr sei von rechtlichen Überlegungen die Rede. Die Signa Holding habe derzeit nur sechs Millionen Euro in der Kasse.