Der Fasching steuert seinem Höhepunkt zu. Gute Stimmung, Alkohol und Kostüme gehören für viele Menschen am Faschingsdienstag dazu – aber wie sieht das am Arbeitsplatz aus?
„Das Arbeitsrecht bleibt vom Fasching unberührt, das bedeutet, dass geltendes Arbeitsrecht in der närrischen Zeit natürlich nicht einfach ausgehebelt wird“, betont der Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko vom Österreichischen Gewerkschaftsbund. „Rosenmontag und Faschingsdienstag sind in Österreich normale Arbeitstage. Und hier gelten, wie an allen anderen Arbeitstagen, gewisse Regeln und Vorschriften.“ Ein Überblick.
Gute Frage
Fasching am Arbeitsplatz: Darf mir mein Chef die Verkleidung verbieten?
![Am besten klärt man im Vorfeld ab, ob es im Betrieb erlaubt, geduldet oder nicht gerne gesehen ist, wenn Mitarbeiter kostümiert zur Arbeit kommen Am besten klärt man im Vorfeld ab, ob es im Betrieb erlaubt, geduldet oder nicht gerne gesehen ist, wenn Mitarbeiter kostümiert zur Arbeit kommen](https://img.kleinezeitung.at/public/wirtschaft/4lud3r-AdobeStock_45032284.jpeg/alternates/WIDE_1200/AdobeStock_45032284.jpeg)