Der Fasching steuert seinem Höhepunkt zu. Gute Stimmung, Alkohol und Kostüme gehören für viele Menschen am Faschingsdienstag dazu – aber wie sieht das am Arbeitsplatz aus?
„Das Arbeitsrecht bleibt vom Fasching unberührt, das bedeutet, dass geltendes Arbeitsrecht in der närrischen Zeit natürlich nicht einfach ausgehebelt wird“, betont der Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko vom Österreichischen Gewerkschaftsbund. „Rosenmontag und Faschingsdienstag sind in Österreich normale Arbeitstage. Und hier gelten, wie an allen anderen Arbeitstagen, gewisse Regeln und Vorschriften.“ Ein Überblick.