Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (Geschäftszahl E1604/2022) von Mitte Dezember 2023 schlägt Wellen. Das Höchstgericht hält darin fest, dass Ackerboxen – unbemannte Container, in denen regionale, bäuerliche Lebensmittel angeboten werden – keine Automaten sind. Damit hat sich nach langem Hin und Her die Ansicht durchgesetzt, dass für die Ackerboxen, die mit „nonstop einkaufen“ werben, die Öffnungszeiten des Handels gelten, das sind maximal 72 Stunden pro Woche. Im Klartext – kein Öffnen mehr am Wochenende oder rund um die Uhr. Nicht nur das junge, 2018 gegründete Unternehmen wertet dies als Rückschlag, sondern auch andere Anbieter auf dem Markt – zum Beispiel Andreas Haider, Eigentümer und Chef der Unimarkt-Gruppe.