Justizministerin Alma Zadic (Grüne) drängt angesichts der Signa-Turbulenzen auf stärkere Transparenz-Regeln für Privatstiftungen. „Diese sollen in Zukunft Konzernabschlüsse - wie alle anderen auch - offenlegen müssen“, forderte Zadic in einer Aussendung am Freitag. Signa-Gründer Rene Benko ist der Stifter von zwei Privatstiftungen, die viele Signa-Beteiligungen halten. Privatstiftungen müssen derzeit ihre Geschäftsvorgänge nicht offenlegen.
Am Freitagvormittag fand zum Thema Bilanz-Verschleierung durch die Nicht-Veröffentlichung von Jahresabschlüssen ein runder Tisch mit Expertinnen und Experten im Justizministerium statt. Teilgenommen haben laut Ministerium unter anderem die Finanzprokuratur, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB, Gläubigerschutzverbände KSV, AKV, Creditreform, Transparency International, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Professoren und Professorinnen verschiedener Universitäten.
Jahresabschlüsse wiederholt zu spät offengelegt
Die Signa Holding GmbH rund um Rene Benko und andere Investoren hatte ihre Jahresabschlüsse für 2019, 2020 und 2021 erst im Oktober 2023 im Firmenbuch veröffentlicht und damit mehrfach Strafen in Kauf genommen. Auch die Signa Prime Aktiengesellschaft legte ihren Jahresabschluss für 2021 erst Ende Oktober 2023 offen. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht einzureichen.
Zadic plädierte im APA-Interview bereits Anfang Jänner für härtere Strafen für Firmen, die ihre Bilanz durch verspätete und ausbleibende Berichterstattung verschleiern. Mitte Jänner legte sie einen mit dem Regierungspartner ÖVP noch nicht abgestimmten 5-Punkte-Plan gegen Bilanz-Verschleierung vor. Gespräche mit dem Koalitionspartner sollen dazu bald folgen.
Höhere und neue Strafen geplant
Um Umgehungs- und Verschleierungskonstrukte durch Bilanzsäumigkeit in Zukunft zu verhindern, schlägt Zadic folgende Maßnahmen vor: Höhere Strafen und neue Strafen bis zu 5 Prozent vom weltweiten Jahresumsatz, Zusammenrechnung auch bei Holding-GmbHs, erweiterte Transparenzpflichten und neue Ordnungsstrafen sowie amtswegige Einleitung eines ordentlichen Verfahrens. „Wir wollen Regelungen schaffen, die Steuerzahler:innen, Arbeitnehmer:innen und unseren Wirtschaftsstandort gleichermaßen vor solchen skrupellosen Praktiken schützen“, so die Justizministerin. Die Weigerung seinen Pflichten nachzukommen, dürfe sich „nicht auszahlen“.