Seit Jahresbeginn wird das Frauenpensionsalter schrittweise angehoben. Mit der schon vor mehr als 30 Jahren getroffenen Regelung wird das Regelpensionsalter für Frauen stufenweise an jenes der Männer angeglichen. 2024 sind erstmals weibliche Versicherte betroffen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren wurden. Sie können erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Bis 2033 steigt die Altersgrenze dann sukzessive – in Halbjahresschritten – auf 65 Jahre.