Rechtlich zulässig, oder nicht? Darin sind sich Arbeiterkammer und die RTR, die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit Blick auf die gängige Servicepauschle uneins. Die Konsumentenschützer der AK wollen die seit mehr als zehn Jahren eingehobenen Servicepauschalen von Mobilfunkanbietern vor Gericht kippen. Dazu reichten sie diese Woche Verbandsklagen gegen A1, Magenta und Drei ein, wie der „Kurier“ am Freitag berichtete. Nach Meinung der AK steht der Pauschale keine entsprechende Gegenleistung gegenüber. Bei einem Erfolg der Klagen könnten den Mobilfunkanbietern massive Rückzahlungen von bis zu 500 Millionen Euro drohen.

„Man weiß nicht, wofür sie genau verrechnet wird, wir erachten sie damit als unzulässig“, sagte Gabriele Zgubic, Leiterin der Konsumentenpolitik der AK Wien, im Ö1-„Mittagsjournal“ zur Servicepauschale, die je nach Betreiber zwischen 25 und 35 Euro jährlich beträgt. „Wenn Leistungen angeführt werden, so sind dies Leistungen, die man nicht oft oder gar nie in Anspruch nimmt oder die eigentlich kaum einen Aufwand verursachen“, kritisiert Zgubic. Bei der Klage gehe es nicht nur um die Servicepauschale für Handys, sondern auch für Breitband-Internet.

Gespräche bislang ohne Erfolg

Gespräche zwischen Vertretern der Mobilfunkbranche und Konsumentenschützern zu der Servicepauschale blieben nach einem Jahr erfolglos. Ein Urteil vor eineinhalb Jahren stimmt Zgubic bezüglich der Klage nun optimistisch: Damals hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) solche Zusatzgebühren bei Fitnesscentern gekippt.

Die Mobilfunkanbieter erklärten, dieses Urteil könne nicht auf sie umgemünzt werden. Es gebe sehr wohl konkrete Leistungen für die Servicepauschale, so ein Sprecher von A1 laut „Kurier“. Er verwies auf diverse Sperrmöglichkeiten, um „Schockrechnungen“ zu vermeiden. Mobilfunkanbieter Drei argumentierte, die Servicepauschale sei über Jahre in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und auf Basis geltender Judikatur mit den Kunden vereinbart worden.

RTR: „Von einer rechtlichen Zulässigkeit auszugehen“

Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, sagte dazu gegenüber Ö 1: „Aus jetziger Sicht ist von einer rechtlichen Zulässigkeit nach unserer Meinung bei den Servicepauschalen auszugehen, natürlich muss das jetzt ein Gericht beurteilen und das kann zu einer Neubewertung führen.“ Nicht der „richtige Zugang“ sei die Umlegung des Fitnesscenter-Urteils auf die Telekommunikationsbranche.

Ebenfalls zuversichtlich stimmt die AK, dass ein Anwalt schon mehr als 190 Klagen bei Bezirksgerichten eingebracht. Dabei gab es nie Urteile, die Mobilfunkanbieter zahlten jedes Mal. Auf die Frage, warum man immer einem Vergleich zugestimmt hat, hieß es seitens Drei zu Ö 1: Man arbeite kundenorientiert und fokussiere sich auf Lösungen außerhalb von Gerichten.

Wird die Servicepauschale von den Gerichten für gesetzwidrig erklärt, sind Rückzahlungen ein Thema. Die Summe dieser sei aber auch abhängig davon, welche Verjährungsfrist der OGH im Falle einer Gesetzeswidrigkeit der Abgabe ansetzt. „Wir nehmen an, dass es zum Höchstgericht gehen wird“, so Zgubic. Magenta und Drei verzichten bereits bei bestimmten Tarifen auf die Servicepauschale.