Nach Berichten über - vielen unbekannte - Vorschriften auf italienischen Skipisten sowie für Tourenskifahrer bekommt man im bei Kärntnern beliebten Skigebiet von Monte Lussari-Tarvis vermehrt Fragen zu hören, was nun tatsächlich gelte. Denn immer öfter nutzen Kärntner die Gelegenheit, Friaul-Julisch-Venetien auf Skiern zu erkunden - in freiem Gelände, auf Pisten oder Loipen. Vor allem auf Skipisten und bei Skitouren gilt es aber, die spezifischen Regeln der Nachbarn zu beachten und schon vor der Anreise Versicherungsschutz und Ausrüstung zu überprüfen.
Lawinenausrüstung ist vorgeschrieben
Die neuen Regelungen gelten freilich in ganz Italien: Am 28. Februar 2021 wurde im Parlament in Rom das „Decreto Legislativo nr. 40“ beschlossen, das unter anderem gesetzliche Vorschriften für die Ausrüstung von Skitourengehern und Skifahrern abseits von Pisten sowie (Winter-)Wanderer enthält. In Kraft getreten ist das Gesetz im Jänner 2022. Besteht Lawinengefahr, ist eine Lawinenausrüstung verpflichtend mitzuführen. Diese umfasst eine Standard-Notfallausrüstung, Lawinenschaufel, eine Lawinensonde sowie ein Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS). Diese Pflicht gilt bereits ab Lawinenwarnstufe 1. Die Einhaltung dieser Regelung werde derzeit durchaus überprüft, ist in Tarvis zu erfahren – von Beamten der Polizei bzw. Carabinieri, aber auch weitere staatliche Amtsträger wie etwa Förster seien dazu berufen. Bei Verstößen werden Strafen bis zu 150 Euro eingehoben.
Haftpflicht ist Pflicht
Gesetzlich vorgeschrieben ist seit Jänner 2022 auch der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Skifahrer und Skitourengehende auf Skipisten in Italien. Eine Regelung, die noch vielen unbekannt ist, weiß der deutsche ADAC. „Diese Versicherung muss Schäden und Verletzungen an Dritten abdecken“, so der Alpenverein. Seilbahnbetreiber sind verpflichtet, eine Tagespolice bei Kauf eines Skipasses anzubieten (meist um wenige Euro).
Wer bereits über eine österreichische Haftpflichtversicherung verfügt, braucht keine weitere abzuschließen, muss diese aber im Falle einer Kontrolle – etwa auch durch Rettungsleute – vorweisen können. Eine entsprechende Abschrift ist mitzuführen. Die Standardversicherung des Österreichischen Alpenvereins für alle seine Mitglieder umfasst übrigens die in Italien geforderte Haftpflichtversicherung, betont Gebhard Bendler vom Alpenverein.
Versicherungspolice wird kontrolliert
Der Versicherungsnachweis kann an Liftkassen oder bei Kontrollen auf der Piste verlangt werden. Wer diesen nicht mitführt, wird ebenfalls mit einem Bußgeld bis zu bis 150 Euro belangt, die Standardstrafe betrage 50 Euro, heißt es. Zusätzlich kann der Skipass entzogen werden. Laut Stefan Steinegger vom Alpenverein Südtirol werde die Versicherungspflicht auch „tatsächlich kontrolliert und gestraft“. Er empfiehlt, das Dokument in italienischer Übersetzung mitzuführen. Das Service einer Abschrift (auf Englisch und Italienisch) bieten viele Versicherungen an.
Dass die Notfallausrüstung für Tourengeher jedoch tatsächlich kontrolliert wird, bezweifelt Steinegger, denn das sei in der Praxis nur schwer möglich. In Italien gilt auf Skipisten übrigens auch eine Helmpflicht für Minderjährige (unter 18 Jahren).