Die Arbeit der Covid-19-Finanzierungsagentur ist zwar noch nicht beendet, aber die Gesellschaft als solche hat jetzt ein klares Ablaufdatum. Ab Ende Juni wird sie aufgelöst. Die Rechtsnachfolge tritt der Bund an. Die Cofag hat in den vergangenen vier Jahren rund 15 Milliarden Euro ausgezahlt. 1,3 Millionen Anträge von 660.000 Antragstellern wurden in dieser Zeit bearbeitet. Nach eigenen Angaben sind 99 Prozent aller Anträge erledigt. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP): „Ohne diese Hilfszahlungen wären zehn Prozent der Unternehmen in Österreich zahlungsunfähig geworden.“ 200.000 Menschen hätten dann ihren Arbeitsplatz verloren.
Der VfGH hob im vergangenen Herbst Teile der gesetzlichen Grundlagen der Cofag mit Wirkung Ende Oktober 2024 auf, dadurch können bis dahin noch Hilfen fließen.
Manche Branchen, etwa Hotelbetriebe, aber auch Handelsketten, warten allerdings immer noch auf Geld. Für sie ist die COFAG längst ein rotes Tuch. Die Österreichische Hoteliervereinigung ÖHV sieht deshalb in der Abwicklung sogar einen „Hoffnungsschimmer für viele Betriebe, die bis heute auf Entschädigung warten“, so ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Hunderten Betrieben der Branche würden bis heute große Entschädigungssummen für die Lockdown-Zeiten vorenthalten.
Infolge vieler Ungereimtheiten ist die COFAG inzwischen auch zum politischen Zankapfel geworden. Demnächst soll es auf Betreiben von SPÖ und FPÖ einen eigenen COFAG-U-Ausschuss geben. Der Rechnungshof hatte nach Prüfungen in der Anfangsphase der COFAG „Überförderung“ kritisiert ebenso wie die hohen Kosten und deshalb die Auflösung empfohlen.
Nach Angaben Brunners sind derzeit noch rund 4700 Anträge offen, die möglichst bis Mitte des Jahres erledigt werden sollen. Unternehmensverbünde wie Konzerne konnten bisher allerdings nicht einmal Anträge stellen. In dem Zusammenhang hatte es zuerst grünes Licht von der EU gebraucht, jetzt soll sich allerdings der grüne Koalitionspartner bei der Inkraftsetzung der Richtlinie querlegen. Der Minister hofft noch auf eine Lösung, immerhin gehe es auch um österreichische Traditionsunternehmen. Bereits zugesagte Förderungen sollen Brunner zufolge „reibungslos“ ausgezahlt werden.
Der Transfer passiert in Schritten
Rechtssicherheit wird es jedenfalls geben, nur dass die Abarbeitung aller COFAG-Agenden künftig durch die Finanzverwaltung des Bundes erfolgt. Der Transfer passiert in Schritten, soll aber bis Jahresende völlig abgeschlossen sein. Die Finanzverwaltung wird indes ihr Hauptaugenmerk auf die Rückforderungen legen. Sie geht von rund 100 Millionen Euro zu Unrecht bezogenen Hilfen aus. Die COFAG-Abwicklung in dieser Form sei jene, die dem Effizienzgebot am meisten Rechnung trage, so Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur.
Die Finanzverwaltung hatte die COFAG bereits in den vergangenen Jahren massiv unterstützt, dafür eigens 1100 Mitarbeiter geschult, die eine eigene Hotline bedienten, aber auch mehr als 100.000 Gutachten zu den Anspruchsberechtigungen erstellten. Im Vorjahr wurden auch bereits stichprobenartig 5600 Prüfungen nach der Vergabe der Hilfen durchgeführt. Allein daraus haben sich die rund hundert Millionen Euro Rückforderungen ergeben. Wie sich das weiter entwickeln könnte, dazu machte Sektionschefin Angelika Schätz zwar keine Angaben. Das Potenzial sei aber beachtlich. Um den „unerfreulichen Aspekt der Rückforderungen“ gut managen zu können, werde man die Ressourcen aufstocken müssen.
Peschorn geht ebenfalls noch von vielen Rückforderungen aus. In Streitfällen übernimmt die Finanzprokuratur die Rolle des Anwalts oder Geldeintreibers für die Republik. Mit Großzügigkeit ist nicht zu rechnen. Steuergerechtigkeit sei ein zentrales Gut, wer sich einen Vorteil erschliche, verstoße dagegen.