Das Insolvenzgericht sehe nach ausführlicher Berichterstattung durch den Sanierungsverwalter bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen, berichten die Gläubigerschützer von KSV1870, AKV und Creditreform am Montagnachmittag in Folge der ersten Gläubigerversammlung der Signa Prime. Somit werde das Verfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fortgeführt. „Nach einem intensiven Austausch des Sanierungsverwalters mit den anwesenden Gläubigern hält das Insolvenzgericht an der Eigenverwaltung fest. Der Entzug der Eigenverwaltung ist in der Insolvenzordnung genau geregelt und es liegt für das Insolvenzgericht derzeit kein Grund für die Entziehung vor. Ein Entzug der Eigenverwaltung ist jedoch weiterhin in jedem Stadium des Insolvenzverfahrens möglich“, so Karl-Heinz Götze, Insolvenzleiter beim KSV1870. Von keinem der anwesenden Gläubiger sei ein Entzug der Eigenverwaltung beantragt worden, betont man beim AKV.

„Der weiteren Unternehmensfortführung der Signa Prime Selection AG sowie dem Abschluss eines Sanierungsplanes stehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine unüberwindlichen Hindernisse entgegen“, so Insolvenzverwalter Norbert Abel in einer Aussendung,

Die Kosten für den Fortbetrieb der Signa Prime Selection AG seien vorerst gedeckt. „Seit der Eröffnung des Sanierungsverfahrens laufen intensive Verhandlungen um die Bereitstellung einer Überbrückungsfinanzierung, damit die fortführungswürdigen Projekt- und Holdinggesellschaften zahlungsfähig bleiben.“ Laut vorliegenden Informationen bedarf es kurz- bis mittelfristig einer Liquiditätsstärkung zwischen 300 und 500 Millionen Euro.

Eigenverwaltung bleibt auch bei Signa Development 

Auch beim Sanierungsverfahren für die Signa Development, hier ist die erste Gläubigerversammlung kurz nach der Signa Prime über die Bühne gegangen, bleibt die Eigenverwaltung bestehen. Die Kosten für den Fortbetrieb seien „vorerst gedeckt“, heißt es fast wortgleich in diesem >Verfahren. 

Kapitalspritze der Bestandsinvestoren?

Ob Investoren dem Aufruf von Signa-Sanierungsvorstand Erhard Grossnigg für eine Kapitalspritze von 350 Millionen Euro gefolgt sind, dazu gab es bisher noch keine Informationen. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters verwies diesbezüglich auf das Signa-Management. Von der Signa gab es auf APA-Anfrage vorerst noch keine Auskunft dazu. Die von Grossnigg gesetzte Frist für die Geldspritze wäre heute ausgelaufen. Vergangene Woche hatte Signa-Gesellschafter Hans Peter Haselsteiner öffentlich signalisiert, möglicherweise eine Geldspritze zu unterstützen.

Gläubigerausschuss eingerichtet

Wie schon bei der insolventen Signa Holding wurde auch bei der Prime vom Insolvenzgericht ein Gläubigerausschuss bestellt, dem u. a. auch der KSV1870 angehört. „Mit der Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde vom Insolvenzgericht ein wichtiger Schritt für eine transparente Abwicklung des Sanierungsverfahrens gesetzt. Diese ist umso mehr erforderlich, da das Sanierungsverfahren weiter in Eigenverwaltung geführt wird“, so Götze.

Am 26.02.2024 gehe dann am Handelsgericht Wien die Prüfungstagsatzung über die Bühne. „Nach der Prüfungstagsatzung wird eine erste konkrete Einschätzung über das Ausmaß der tatsächlich zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten möglich sein.“ Gläubigerforderungen können noch bis zum 12. Februar angemeldet werden. „Die für das Schuldnerunternehmen und für die Gläubiger entscheidende Sanierungsplantagsatzung findet am 18.03.2024 statt. Bekanntlich bietet die Signa Prime Selection AG eine Sanierungsplanquote von 30 Prozent zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.“ Götze betont einmal mehr: „Die Prüfung der Angemessenheit des Sanierungsplanvorschlages innerhalb von 90 Tagen bleibt wie bei der Signa Holding GmbH sowie der Signa Development Selection AG eine Herkulesaufgabe.“

Auch seitens des AKV wird betont: „Aufgrund der Komplexität des Firmengeflechts der Signa-Gruppe ist die Aufarbeitung sämtlicher relevanter Informationen jedoch äußert aufwendig und dauert auch weiterhin an.“

„fresh money“ für die Stabilisierung 

Gerhard M. Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform betont, dass dem Sanierungsverwalter im Rahmen des Eröffnungsantrages ein Finanzplan bis zur Kalenderwoche 18 – also bis zum 6. Mai – vorgelegt worden sei. Dieser sehe im Wesentlichen die Ausgaben Struktur- und Beratungsaufwand für die Unternehmens- und Konzernstrukturen in Österreich, Deutschland und Luxemburg vor. 

Problematisch gestalte sich die Liquidität der deutschen Projektgesellschaften. „Man ist daher bemüht durch Investorengespräche die Projekte zu stabilisieren um die bestmögliche Erhebung der Vermögenswerte zu sichern. Eine Zerschlagung der Projekte würde zu einer weit unter 30-prozentigen Quote führen“, wird in einer Aussendung mitgeteilt. Weinhofer: „Wichtig ist es nun, ‚fresh money‘ für die Stabilisierung der deutschen Projektgesellschaften zu erhalten um eine Zerschlagung der Projekte zu verhindern und eine bestmögliche Verwertung zu sichern.“ 

„Unternehmenssanierung vor Zerschlagung“

Nicht ausschließen kann Insolvenzverwalter Norbert Abel, dass es noch zu weiteren Insolvenzen einzelner Immobilien-Projektgesellschaften oder Service-Gesellschaften aus dem Signa-Reich kommen könnte. Dies könnte notwendig werden, um die Signa-Gruppe zu restrukturieren oder den Fortbestand der Gruppe zu sichern. Generell gelte für Abel aber der Grundsatz „Unternehmenssanierung vor Zerschlagung“, sagte er laut Aussendung.

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