Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat 2023 wesentlich mehr Beschwerden in Bezug auf möglichen Anlagebetrug erhalten. Um diesen Verdacht ging es bei rund 1100 Hinweisen, das entspricht einer Steigerung von 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie die FMA am Freitag in einer Aussendung mitteilte. Demzufolge haben sich im vergangenen Jahr generell mehr als 3000 Bürgerinnen und Bürger an die Verbraucherinformation der Aufsichtsbehörde gewandt.
Positiv ist hier nur zu vermerken, dass im Vorjahr nur jeder Vierte auch angegeben hat, bereits Opfer eines Betruges geworden zu sein. Der höchste, der FMA berichtete, Verlust eines Betrugsopfers lag 2023 aber bei 1.601.400 Euro. Im Durchschnitt betrug die gemeldete Schadenssumme rund 45.000 Euro. In Summe wurden der FMA 2023 Schäden aus Anlagebetrug in Höhe von 13 Mio. Euro bekannt gegeben; um in etwa ein Drittel höher als im Vorjahr.
Betrugsmaschen
Die häufigste Betrugsmasche war 2023 mit 44 Prozent der sogenannte „Authority Fraud“. Dabei geben sich Betrüger als Mitarbeiter einer Behörde - etwa auch der FMA - aus, um Konsumentinnen oder Konsumenten in eine betrügerische Falle zu locken. 30 Prozent aller Fälle betrafen Betrugsmaschen mit vermeintlichen Anlagen in traditionellen Wertpapieren und Beteiligungen. Bezogen sich 2020/21 noch mehr als die Hälfte aller Betrugsfälle auf Krypto Assets, so ist dies Kategorie seit zwei Jahren signifikant rückläufig: Ihr Anteil betrug im Vorjahr nur mehr 23 Prozent.
„Da die Eingaben zum Verdacht auf Anlagebetrug oft frühzeitig erfolgen, ist es der FMA möglich, auch präventiv zu wirken,“ so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „So haben wir auch im Vorjahr eine Vielzahl von Investoren-Warnungen veröffentlicht, laufend über gerade besonders aktuelle Betrugsmaschen berichtet und leicht verständliche Informationen zur Verfügung gestellt, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor Betrügern schützen können.“
Whistleblower-Hinweise
Eine deutlich höhere Frequenz registrierte die FMA auch im hauseigenen Whistleblower-System. Unternehmens- und Marktinsider können durch diesen Kanal anonym auf diverse Missstände hinweisen. Im Vorjahr gab es 432 Anzeigen, um gut 80 Prozent mehr als 2022. 234 davon betrafen den Aufsichtsbereich der Behörde, wobei es bei 67 um den Verdacht auf Anlagebetrug, bei 60 um das Bank- und Kreditwesen und bei weiteren 60 um die Wertpapieraufsicht ging. „Bemerkenswert ist, dass seit Jahren die Hinweise zu Verstößen im Wertpapierbereich signifikant steigen“, hielt die FMA in der Mitteilung fest.
Die Whistleblower-Hinweise zur Bankenaufsicht hätten sich vor allem auf die fachliche Eignung von Schlüsselfunktionären, wie Geschäftsleiter oder Aufsichtsräte, auf Mängel in der Transparenz und Governance in Unternehmen sowie nicht erfüllte Meldepflichten bezogen. In der Wertpapieraufsicht betrafen die Hinweise den Angaben zufolge vor allem Verstöße gegen die Prospektpflicht, aber auch auf für Kunden grob nachteilige Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Finanzprodukten.
Die Regierung hatte im vergangenen Jahr ein Gesetz zum besseren Schutz von Whistleblowern beschlossen. Es sieht die Einrichtung von internen und externen Meldestellen für Hinweisgeber im öffentlichen Sektor sowie in jedem Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten vor.
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