Rund um die Pfandrechtsvormerkung der Republik bei einer Villa des Gründers der insolventen Signa-Gruppe, Rene Benko, in Innsbruck-Igls haben die Innsbrucker NEOS gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ eine mögliche nicht widmungskonforme Verwendung geortet. Die Villa sei gewerblich errichtet, aber von Benko privat genutzt worden. Bürgermeister Georg Willi (Grüne) widersprach gegenüber der APA heftig: Es habe sich um eine rechtskonforme Widmung und Verwendung gehandelt.
Vorwürfe der Neos
Neos-Gemeinderätin und Nationalratsabgeordnete Julia Seidl ging davon aus, dass die von der Schlosshotel Igls Betriebs GmbH im Jahr 2016 gekaufte Residenz offiziell als Gewerbe- bzw. Tourismusbetrieb errichtet worden war, aber von Benkos Familie privat genutzt wurde. Nur so sei es erklärbar, dass die Finanz nun eine einst erstattete Vorsteuer wieder zurückhaben wolle. Seidl, die bei der Gemeinderatswahl im kommenden April in Innsbruck als pinke Spitzenkandidatin antritt, fordert von der Stadtregierung jedenfalls lückenlose Aufklärung: „Warum wurde Benko dieser Privatbau genehmigt? Den politischen Verantwortungsträgern war klar, dass es sich offiziell um einen Hotelbetrieb handelt.“
Bürgermeister wehrt sich
Die Neos-Vorwürfe bzw. Andeutungen nicht stehen lassen wollte indes am Mittwoch Bürgermeister Willi. Als Grund bzw. Residenz gekauft wurden, war der dortige Hotelbetrieb zuvor bereits eingestellt worden, betonte Willi und legte die offizielle Kaufurkunde aus dem Jahr 2016 vor. Die rechtskräftige Widmung der Kauffläche im Ausmaß von rund 5900 Quadratmetern lautete allgemeines Tourismusgebiet. Diese Widmungskategorie sei ein Mischgebiet, das touristische Nutzungen ausdrücklich ermögliche, Wohnen jedoch auch nicht ausschließe. Letzteres - nämlich die Erlaubnis zum privaten Wohnen - sei entscheidend, so der Bürgermeister. Die Ausführungen der NEOS würden somit ins Leere gehen. Und Willi stellte zudem klar: „Eine zusätzliche Umwidmung für die Widmungskategorie Wohnen war aufgrund der Bestandswidmung gar nicht notwendig und es wurde seitens der Käufergesellschaft von Herrn Rene Benko auch kein diesbezügliches Ansuchen bei der Stadt Innsbruck eingebracht.“
Interesse im Sinne der Stärkung des Tourismus
In weiterer Folge war man in Igls, einem Stadtteil oberhalb von Innsbruck im östlichen Mittelgebirge, mit einem generellen Problem konfrontiert, führte Willi aus: Zunehmend hätten auch andere Hotelbetriebe, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Problematik, ihre Betriebe geschlossen und seien die Grundflächen Wohnbauträgern angeboten bzw. an solche verkauft worden. Deshalb habe sich die Stadt zunächst zu einer „Bausperrenverordnung“ für alle größeren noch bestehenden Tourismusflächen in Igls entschlossen. Zudem wurde für die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Hotelstandorte eine neue Flächenwidmung bzw. Sonderflächenwidmung festgelegt, die auf „Tourismusgebiet mit Ausschluss von Wohnen“ lautete und eine Umnutzung in Wohnen ohne vorheriger Umwidmung ausschließt. Zwar könne auch dadurch nicht die Weiterführung eines Hotelbetriebes erzwungen werden, aber: Im Falle der Auflassung eines Betriebes und einer geplanten Umnutzung der Fläche in Wohnen sei die „hoheitliche Steuerung der Stadt nötig“. Es brauche eine bewusste Entscheidung im Rahmen der Widmungshoheit der Stadt. Man habe gehandelt, denn es bestand und bestehe ein essenzielles Interesse im Sinne der Stärkung des Tourismus‘ im östlichen Mittelgebirge, unterstrich Willi gegenüber der APA.
Privatstiftung Benkos weist Berichte zurück
Rund um die Pfand-Causa um die Villa Benkos waren zuletzt die Wogen hochgegangen. Der Vorwurf: Die Schlosshotel Igls GmbH soll seit 2016 mehr als 12 Mio. Euro an Umsatzsteuer schuldig geblieben sein, wie aus einer Pfandrechtsvormerkung, die der APA vorliegt, ersichtlich ist. Bei der Finanz wurde die Eintragung des Pfandrechts bestätigt, ohne jedoch Summen und Hintergründe zu nennen. Benkos Laura-Privatstiftung, der die Gesellschaft Schlosshotel Igls großteils gehört, wies die Berichte über die Privatvilla als „falsch und irreführend“ zurück. Die Schlosshotel Igls GmbH sei eine eigenständige Immobilienunternehmerin. Diese habe im Rahmen der Errichtung des Neubaus „ordnungsgemäß Mehrwertsteuer auf Errichtungskosten abgeführt und im Rahmen der Vorsteuer vom Finanzamt Innsbruck ordnungsgemäß und richtigerweise rückerstattet bekommen“. Die Finanzverwaltung sei der „einseitigen Ansicht, dass die bereits erstatteten Vorsteuern zurückzuzahlen seien - was keine Rechtsgrundlage hat und von der Objekteigentümerin abgelehnt wird“. Die Verwaltung habe im Rahmen dieser Diskussion eine Sicherstellung von bestrittenen Vorsteuern mittels Hypothek veranlasst. „Es handelt sich nicht um private Steuern von Herrn Rene Benko“, so die Stiftung.