Seit dem Vorjahr werden die Steuer-Tarifstufen bzw. in weiterer Folge auch die Absetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst – so wird die sogenannte „kalte Progression“, der inflationsbedingte Anstieg der Durchschnittssteuersätze, jährlich ausgeglichen. Mit 1. Jänner 2024 kommt es wieder zu entsprechenden Anpassungen bei den Steuertarifstufen. So steigt ab Jänner die erste Tarifstufe um 9,6 Prozent auf 12.816 Euro jährlich, die zweite um 8,8 auf 20.818 Euro, die dritte um 7,6 auf 34.513 Euro und die vierte um 7,3 auf 66.612 Euro.

Wie sich das auf jeden Einzelnen auswirkt, kann nun über den neu adaptieren digitalen Entlastungsrechner des Finanzministeriums individuell errechnet werden. Das Online-Tool ermögliche es Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, ihre persönlichen finanziellen Vorteile durch die Abschaffung der „kalten Progression“ zu berechnen, teilt das Finanzministerium mit. Die jeweilige Entlastung könne mit der Eingabe des persönlichen Brutto- oder Nettolohns ermittelt werden. „Ich möchte jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler ermuntern, den Entlastungsrechner zu nutzen und sich die persönliche Steuerersparnis 2024 auszurechnen“, so Finanzminister Magnus Brunner in einer Aussendung.

Das Finanzministerium nennt zur Ersparnis u. a. folgendes Rechenbeispiel: „Eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 2500 Euro erhält im Jahr 2024 als Inflationsausgleich eine Gehaltserhöhung von rund neun Prozent. Durch die Abschaffung der kalten Progression wird die Arbeitnehmerin mit rund 550 Euro entlastet, wodurch sich das Nettoeinkommen ebenfalls um rund neun Prozent erhöht, während ohne Abschaffung der kalten Progression der Nettolohn um lediglich rund sieben Prozent zulegen würde.“

Entlastungsbeispiele
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