Mit Beginn des kommenden Jahres gibt es eine finanzielle Entlastung bei der beruflichen Weiterbildung, teilt am Freitag Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) mit. Die öffentliche Hand übernimmt nun die Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu den Modulprüfungen 1,2 und 3 der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung.

Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1.7. bis 31.12.2023 können ab 1. Februar 2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden. „Durch diese Maßnahme der Bundesregierung werden die betroffenen Personen durchschnittlich um einen Betrag zwischen 700 und 1300 Euro entlastet. Dafür stellen wir im kommenden Jahr 12,06 Millionen Euro bereit, in den Folgejahren 2025, 2026 und 2027 jeweils rund 10,3 Millionen Euro“, so Kocher am Freitag.

„Signal der Wertschätzung“

„Das ist ein starkes Ausrufezeichen gegen den Fachkräftemangel und wichtiges Signal der Wertschätzung“, meinte dazu Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer. 54 Prozent der 25- bis 34-Jährigen in Österreich weisen ihren Worten zufolge einen berufsbildenden Abschluss auf. Das ist der weltweit höchste Wert, denn der Durchschnitt der 38 OECD-Staaten beträgt 32 Prozent, rechnete Kühnel vor.

Wobei: Im vergangenen Jahr ging die Zahl der abgelegten Meister- und Befähigungsprüfungen leicht zurück, für 2024 werde aber mit einem Zuwachs zu rechnen sein, so die Wirtschaftskammer. „Im vergangenen Ausbildungsjahr, das von Oktober 2022 bis September 2023 lief, haben 4430 Personen eine Meister- oder Befähigungsprüfung positiv absolviert. Im Vergleich zum Jahr davor, als es 4.928 Personen waren, bedeutet das einen Rückgang, der sich teilweise aber auch mit dem Abwarten des Erlasses der Prüfungsgebühren erklären lässt, der per 1. Jänner 2024 in Kraft tritt“, so der Minister.

Die Wirtschaftskammern haben unterdessen beschlossen, ab 1. Jänner 2024 die Prüfungsgebühr für den WKO-Unternehmerführerschein (Modul UP) ebenfalls kostenlos zu ermöglichen. Der Unternehmerführerschein kann auf die Unternehmerprüfung bei Meister- und Befähigungsprüfungen angerechnet werden. 

Gewerkschaft: „2024 muss das Jahr der Lehre werden“

Insgesamt sei die Zahl der abgelegten Meister- und Befähigungsprüfungen stabil. Im Ausbildungsjahr vor Beginn der Corona-Pandemie (2018/19) sei sie mit 4550 auf einem ähnlichen Niveau gelegen. Von der Gewerkschaft PRO-GE hieß es, 2024 „muss das Jahr der Lehre werden“. Der Fachkräftebedarf sei die größte Herausforderung für die Wirtschaft. „In den letzten Jahren ist es uns in vielen Kollektivvertragsverhandlungen gelungen, die Lehrlingseinkommen überdurchschnittlich zu erhöhen und das Einkommen im ersten Lehrjahr an die 1000-Euro-Marke heranzuführen bzw. diese zu übertreffen“, meinte PRO-GE-Chef Reinhold Binder. Er betonte dabei: „Der Umstand, dass viele Berufsschulen von Sachspenden aus Betrieben abhängig sind, weil die öffentliche Finanzierung seit Jahren bestenfalls stagniert, ist für die PRO-GE nicht akzeptabel.“