Diverse Klimaschutzmaßnahmen rund um die Mobilität werden das Auto- und Motorradfahren im nahenden neuen Jahr 2024 erneut teurer. Welche Teuerungen bevor stehen. Ein Überblick.

Höherer CO2-Preis. Der 2022 eingeführte CO2-Preis steigt mit 1. Jänner von 32,5 auf 45 Euro pro Tonne. Damit dürfte sich Benzin an den Tankstellen inklusive Umsatzsteuer um etwa 12,3 Cent je Liter verteuern, der Diesel-Literpreis dürfte um 13,5 Cent steigen. Auch die Normverbrauchsabgabe (NoVA) erhöht sich. E-Mobilität wird hingegen weiter gefördert. Im Jahr 2023 war die Erhöhung des CO2-Preises aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise weniger hoch ausgefallen als ursprünglich gesetzlich vorgesehen, mit 1. Jänner 2024 steigt der Preis nun wie geplant auf 45 Euro pro Tonne. Die Höhe des Klimabonus, der die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die Bevölkerung eindämmen soll, richtet sich nach dem CO2-Preis und steht für 2024 noch nicht fest.

Normverbrauchsabgabe (NoVA) steigt. Die einmalig zu bezahlende Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Kauf von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wird ab 1. Jänner ebenfalls erhöht, sie steigt für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Laut ÖAMTC kommt es dadurch bei sämtlichen reinen Benzinern und Diesel-Autos zu Mehrkosten, für einen Neuwagen der unteren Mittelklasse um rund 30.000 Euro steigt die NoVA etwa um 300 Euro. Für Neuwagen mit hohem Verbrauch fällt die Erhöhung nochmals stärker aus. Lediglich einzelne Hybride, vor allem Plug-In Hybride, emittieren weniger und kosten damit nicht mehr. Für Elektroautos muss weiterhin keine NoVA bezahlt werden. Auch für Klein-Lkw, Quads und Motorräder steigt die NoVA.

Motorbezogene Versicherungssteuer. Neue Grenzwerte und damit eine Steuererhöhung gibt es ab 1. Jänner auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw, sie fällt ab 2024 um 34,56 Euro höher aus. Verschärfungen gibt es auch beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Hier sind Steuern zu bezahlen, die höher ausfallen, wenn der Treibhausgasausstoß einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Ab 2024 liegt dieser bei 129 Gramm CO2 je Kilometer für erstmals zugelassene Fahrzeuge. Leichter wird es hingegen laut ÖAMTC, sich die Kosten für die Aufladung des Firmenautos steuerfrei ersetzen zu lassen. Mit Jahresbeginn 2023 rückwirkend reichen dafür zum Nachweis die Fahrzeug-Aufzeichnungen zu Lademenge und -ort. Ebenfalls rückwirkend ab Jänner 2023 sollen die Leasing-Raten für Wallboxen, die Arbeitgeber für Arbeitnehmer übernehmen, steuerfrei werden, wenn die Anschaffungskosten bei maximal 2000 Euro liegen.

Förderungen für E-Mobilität. Die Förderungen für E-Mobilität werden 2024 fortgesetzt. Insgesamt stehen 114,5 Millionen Euro zur Verfügung, Privatpersonen erhalten für den Kauf eines Elektroautos weiterhin bis zu 5000 Euro, für E-Motorräder gibt es bis zu 2300 Euro.

Förderungen bei Ladeinfrastruktur. Private Ladeinfrastruktur, etwa Wallboxen und Ladekabel, wird weiter mit bis zu 600 Euro gefördert, Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern mit bis zu 1800 Euro. Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gibt es bis zu 30.000 Euro Förderung. Weitere 10 Millionen Euro sollen in den Ausbau des Schnellladenetzes in derzeit unterversorgten Gebieten fließen.