Alle Jahre wieder wird rund um Weihnachten die Kritik an den in Kärnten überdurchschnittlich steigenden Stromnetztarifen laut. Von einer „Hiobsbotschaft“ spricht die Wirtschaftskammer. Davon, dass die Kärntner beim Strompreis „durch die Finger schauen“, die Arbeiterkammer. Wie berichtet, steigen die Netzentgelte in Kärnten 2024 um 21,4 Prozent. Im Österreich-Schnitt aber nur um 11,25 Prozent (wiewohl sie in Salzburg noch stärker steigen: um 26,3 Prozent).

Dieser Netztarif, der in etwa ein Drittel der Stromrechnung ausmacht, wird jedoch keineswegs vom jeweiligen Netzbetreiber (in Kärnten die Kärnten Netz), sondern von der Regulierungsbehörde E-Control für die einzelnen Netz-Regionen festgesetzt. Das geschieht jedes Jahr aufs Neue auf Basis der Kosten, die im vorangegangenen Jahr für den Netzbetreiber angefallen sind. Die Differenz der Netzentgelte ergibt sich aus der unterschiedlichen Investitionstätigkeit in den einzelnen Netzgebieten. Beim Ausbau und Betrieb von Netzen spielen auch geografische und geologische Faktoren eine Rolle. „Die Netztarife in Kärnten sind etwas höher als in anderen Bundesländern, weil es strukturelle Unterschiede gibt: In Kärnten sind viele Leitungskilometer notwendig, um die Haushalte zu versorgen“, heißt es von den E-Control-Vorständen Alfons Haber und Wolfgang Urbantschitsch. Dazu kämen noch die Unwetterschäden – und ihre Wiedergutmachung.

Die Kelag-Tochter Kärnten Netz argumentiert außerdem mit höheren Kosten wegen des Rückgangs beim Stromverbrauch. Auch das ist laut E-Control nachvollziehbar: „Wenn man weniger Strom bezieht, zahlt man weniger Gebühr. Die Kosten für den Netzbetreiber bleiben aber gleich.“ Somit müsse der Tarif angepasst werden.

Konsumenten und Unternehmen können den Netzbetreiber nicht nach Belieben auswählen. Wer es ist, hängt ausschließlich von der Wohnadresse ab. Der Netzbetreiber – in Kärnten die Kelag bzw. die Kärnten Netz – hat also Monopolstellung. Die Netzbetreiber müssen die Netznutzungsentgelte einhalten und können keine individuellen Vereinbarungen mit Kundinnen und Kunden treffen. Um die Höhe der Netzentgelte feststellen zu können, melden die Netzbetreiber alle ihre Aufwände für die Strom- und Gasnetze. Das beinhaltet auch Neuerschließungen, Wartungen und Instandsetzungen, aber auch das Ablesen der Zähler, die Verwaltung und vor allem den Betrieb. Diese Entgelte sind für Strom in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung festgelegt.