Vor dem Gericht der EU (EUG) muss der russische Oligarch und ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch, eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht erklärte die gegen ihn verhängten Sanktionen der EU für rechtmäßig und wies seine Klage am Mittwoch in Luxemburg ab.
Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bisher gegen fast 2000 Personen und Organisationen Sanktionen. Im März 2022 fror sie das Vermögen von Abramowitsch ein. Begründet wurde das damit, dass er langjährige und enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin habe. Er ist nach Ansicht der EU in Wirtschaftsbereichen tätig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienten.
Erfolgloser Rechtsweg, kein Schadenersatz
Abramowitsch klagte dagegen, allerdings erfolglos. Der Rat der Europäischen Union habe keinen Beurteilungsfehler begangen, als Abramowitsch auf die Sanktionsliste gesetzt worden sei, entschieden die Richter nun. Er werde dadurch nicht unverhältnismäßig in seinen Grundrechten eingeschränkt, zumal es die Möglichkeit gebe, für die Deckung von Grundbedürfnissen das eingefrorene Vermögen zu verwenden. Auch sein Antrag auf Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro wegen Rufschädigung wurde zurückgewiesen.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. Erst im November blitzte mit Dmitri Masepin ein weiterer Oligarch mit seiner Sanktionsklage ab. Masepin ist einer der führenden Chemieunternehmer in Russland.