ÖVP und Grüne wollen die Mieterhöhungen bei geregelten Mietverhältnissen für 2024 und 2025 auf 2,5 Prozent pro Jahr bzw. auf höchstens 5 Prozent für zwei Jahre deckeln. Im darauffolgenden Jahr sollen die Erhöhungen auf maximal 5 Prozent begrenzt werden, wie aus einem Abänderungsantrag zum Mietendeckel hervorgeht, der am Dienstag im Bauausschuss behandelt wird. Wesentliche Änderung gegenüber dem ursprünglichen Plan: Für 2024 entfallen die Erhöhungen bei den Kategoriemieten.
Für alle geregelten Mietverhältnisse werde mit der Änderung garantiert, dass die Mieterhöhungen auf das Jahr gerechnet nicht höher als 2,5 Prozent ausfallen, erklärte die Abgeordnete Nina Tomaselli (Grüne) von der kleineren Regierungspartei gegenüber der APA. Am stärksten dürfte der Deckel bei gemeinnützigen Wohnungen greifen, für die 2024 auf Basis der Inflation von 2022 und 2023 eine besonders kräftige Erhöhung zu erwarten gewesen wäre.
Vorjahresinflation nicht mehr als Basis
Ab 2027 soll zudem wie bereits angedacht ein neues Valorisierungssystem gelten, wie aus dem Antrag weiter hervorgeht. Für die Mietzinserhöhungen soll dann nicht mehr die Vorjahresinflation herangezogen werden, sondern der Mittelwert der Teuerung der vergangenen drei Jahre. Damit könne man eine weitere Mietkostenexplosion abfedern, sollte die Inflation in der Zukunft erneut kräftig anziehen, so Tomaselli.
Freie Mietverträge ausgeschlossen
Einen rückwirkenden Mietpreisdeckel, wie sie heute von Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer (AK) gefordert wurde, wird es allerdings nicht geben. Sprich: Bereits erfolgte Mietzinssteigerungen werden nicht rückgängig gemacht, bestätigte die Grüne-Koalitionspolitikerin. Ebenso enthält der Antrag, der als einfaches Gesetz – also ohne Zweidrittelmehrheit – beschlossen werden kann, keine Eindämmungen für die Preise von freien Mietverträgen. Ursprünglich hatte die schwarz-grüne Koalition auch Maßnahmen für diese Kategorie in den Raum gestellt.