Die Metaller haben ihre zähen Kollektivvertragsverhandlungen in der Vorwoche nach acht Runden abgeschlossen. Herausgekommen ist eine durchschnittliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhung von 8,6 Prozent, wobei bis zu einem Bruttomonatslohn von bis zu 4200 Euro ein Plus von zehn Prozent vereinbart worden ist. Der Abschluss galt vorerst aber „unter Vorbehalt“, wie die Sozialpartner betonten. Das hat damit zu tun, dass ein Punkt dieser Einigung noch nicht letztgültig und in allen Details geklärt wurde: die sogenannte „Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel“. Diese sieht vor, dass besonders personal- und wettbewerbsintensive Unternehmen, die aufgrund der Konjunkturlage in große Bedrängnis geraten sind, auf betrieblicher Ebene eine niedrigere prozentuelle Erhöhung durchführen können. Unter welchen Bedingungen genau, wurde in den vergangenen Tagen geklärt. Das sei nun erfolgt – und damit sind die KV-Verhandlungen der Metalltechnischen Industrie auch offiziell abgeschlossen, wie am Donnerstagabend mitgeteilt wurde.
„Personalintensiven Branchen mehr Luft verschaffen“
Christian Knill, Obmann des Fachverbands Metalltechnische Industrie betont: „Unsere Betriebe müssen sich auf den internationalen Märkten behaupten und haben durch die hohen Lohnabschlüsse der letzten Jahre an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Mit der neuen Vereinbarung ist es uns erstmals gelungen, diese Entwicklung etwas abzufedern und den besonders personalintensiven Branchen mehr Luft zu verschaffen. Gerade diese sichern viele Arbeitsplätze in den Regionen und sorgen dafür, dass die Wertschöpfung in Österreich bleibt.“ Hintergrund für die Vereinbarung einer Wettbewerbssicherungsklausel sei der stetige Verlust an Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Metalltechnischen Industrie, die mit einer Exportquote von über 80 Prozent auf den internationalen Märkten bestehen müssen. Die Lohnabschlüsse in Österreich seien vor allem in den letzten beiden Jahren aufgrund der höheren Inflation deutlich über denen anderer EU-Länder gelegen, dadurch seien auch die Lohnstückkosten stärker als im EU-Vergleich gestiegen, was zu preislichen Nachteilen führe. Daher sei erstmalig diese Wettbewerbssicherungsklausel im Kollektivvertrag vereinbart worden. Durch sie können Unternehmen mit einem hohen Personalkostenanteil die vereinbarte KV-Erhöhung um bis zu drei Prozentpunkte reduzieren.
Wie viele Betriebe der Metalltechnischen Industrie könnten diese Klausel in Anspruch nehmen? „Wir rechnen mit rund einem Viertel“, so Knill zur Kleinen Zeitung.
Die Klausel gelte abhängig von der Personalkostenbelastung und dem Betriebserfolg des jeweiligen Unternehmens. Die Wettbewerbssicherungsklausel könne nur auf Antrag angewendet werden. Interessierte Unternehmen müssen bis 22. Dezember 2023 anhand bestimmter Daten gegenüber den Sozialpartnern belegen, dass sie die Kriterien für die Anwendung der Klausel erfüllen. Im Rahmen eines Interessenausgleichs auf betrieblicher Ebene werde in Folge eine einmalige Kompensation der errechneten Reduktion in Form von Einmalzahlungen, Freizeit oder Aus- und Fortbildung vereinbart.
Die Metalltechnische Industrie zählt mehr als 1200 Unternehmen aus den Industriezweigen Maschinenbau, Anlagenbau, Stahlbau, Metallwaren und Gießerei bilden das Rückgrat der heimischen Industrie. Sie beschäftigt direkt mehr als 137.000 Menschen und erwirtschaftete 2022 einen Produktionswert von rund 49,5 Milliarden Euro.