In der laufenden Herbstlohnrunde hat es in den vergangenen Tagen neben der Metallindustrie noch andere Abschlüsse gegeben. Im Güterbeförderungsgewerbe erhöhen sich die Mindestgehälter um 9,17 Prozent, jedoch aber mindestens um 165 Euro. Im Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe steigen die Einkommen um 9 Prozent. Bei der Raiffeisen Ware Austria steigen die Monatslöhne um 8,7 Prozent. Bei den Straßengesellschaften gibt es ein Plus von 9,3 Prozent.
Holprig verläuft es nach wie vor bei den Kollektivvertrags-Verhandlungen für die IT-Angestellten. Auch nach drei Gesprächsrunden gibt es noch kein Angebot der Arbeitgeber, kritisiert die Gewerkschaft GPA. Sie fordert bei einer zugrunde gelegten Jahresinflation 2023 von 7,75 Prozent eine KV-Erhöhung um 9,75 Prozent. Am 6. Dezember wird weiter verhandelt, ohne Einigung kommt es zu Betriebsversammlungen, so die GPA.
Nächste Verhandlungsrunde im Handel
Am 7. Dezember soll es nach mehreren Runden in der zweitgrößten KV-Gruppe, den rund 430.000 Beschäftigten im Handel, eine Einigung geben, sonst würden die Warnstreiks fortgesetzt. Zuletzt hatte es Arbeitsniederlegungen bei über 300 Händlern in ganz Österreich gegeben. Boten die Arbeitgeber ursprünglich ein Gehaltsplus von 5 Prozent und eine Einmalzahlung von 800 Euro, so sind es mittlerweile 6 Prozent sowie eine einmalige Prämie von 1.000 Euro. Auch die Gewerkschaft bewegte sich und reduzierte ihre Forderung von 9,5 Prozent und einen Fixbetrag von monatlich 40 Euro auf 9,4 Prozent zuzüglich 15 Euro Fixbetrag.
Ebenfalls keine Einigung gibt es beim Kollektivvertrag 2024 für die Handelsarbeiterinnen und Handelsarbeiter. Die Gespräche für die rund 150.000 Beschäftigten wurden heute nach der ersten Runde unterbrochen. „Es wurde kein Angebot auf den Tisch gelegt“, kritisierte am Dienstag die Gewerkschaft vida.
Wettbewerbssicherungsklausel bei Metallern
In der Metallindustrie, die traditionell die Herbstlohnrunde einläutet, gab es vergangenen Donnerstag eine Einigung auf 8,6 Prozent Plus, wobei die unteren Einkommensgruppen zehn Prozent Lohn- und Gehaltszuwachs erhalten. Allerdings steht die Einigung unter dem Vorbehalt, dass sich die Sozialpartner auf eine „Wettbewerbssicherungs-Klausel“ einigen. Dazu fanden gestern bereits erste Gespräche statt. Details nannten die Verhandlungspartner vorerst keine.
Die Klausel ist für Betriebe mit hoher Personalkostenbelastung, sie soll gegebenenfalls eine Reduktion der IST-Erhöhung - also der zehn Prozent Plus -ermöglichen. Abhängig von den Personalkosten könnte damit auf betrieblicher Ebene eine Kompensation in Form von Einmalzahlungen, Freizeit oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vereinbart werden, so der Fachverband der Metalltechnischen Industrie (FMTI).