Die Kompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde werden gestärkt. In einem Antrag an den Finanzausschuss haben sich die Regierungsparteien auf zwei Änderungen im Wettbewerbsrecht geeinigt. So soll die Weitergabe der Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaik-Anlagen künftig kontrolliert werden können. Wettbewerbsmonitoring kann außerdem auch mit nicht öffentlichen Daten durchgeführt werden.
Ab 1. Jänner sind Photovoltaik-Anlagen, die in Österreich erworben werden, von der Umsatzsteuer befreit. Die Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, dies an die Endkundinnen und -kunden auch weiterzugeben. Für eine Kontrolle fehlte der Bundeswettbewerbsbehörde aber bis dato die gesetzliche Kompetenz. Sie kann künftig auch dann Branchenuntersuchungen vornehmen, wenn vermutet wird, dass die verpflichtende Weitergabe von Steuersenkungen nicht weitergegeben wird.
Daten, die nicht öffentlich zugänglich sind
Zur Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs kann die Bundeswettbewerbsbehörde für wettbewerbsrechtlich relevante Märkte außerdem ein sogenanntes Wettbewerbsmonitoring durchführen. Bis dato war die Durchführung auf öffentlich verfügbare Daten beschränkt. Diese Einschränkung wird nunmehr aufgehoben, künftig kann die BWB für das Wettbewerbsmonitoring somit auch Daten verwenden, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) begrüßte die Schritte in einer schriftlichen Stellungnahme. Die Prüfer und Prüferinnen der Bundeswettbewerbsbehörde könnten nun auch einschreiten, wenn es den Verdacht gibt, dass sich die Händler die Umsatzsteuer „einstreifen“.
Berichtspflichten für Unternehmer
Auch Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) sieht die Neuerung positiv: „Funktionierender Wettbewerb ist wichtig, denn er wirkt sich auch auf die Preisbildung und die Qualität von Produkten und Dienstleistungen für Konsumentinnen und Konsumenten aus“, merkte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Stellungnahme an. „Die neuen Möglichkeiten der BWB werden dabei nicht mit einem Mehr an Berichtspflichten für die Unternehmen einhergehen“, verwies Kocher weiters darauf, dass dies für die Unternehmen nicht mit einem Mehr an Bürokratie verbunden sei.ms