Private zahlen ab Jänner 2024 beim Kauf einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 35 kWp keine Umsatzsteuer mehr. Das wurde am Dienstag im Rahmen der Budgetbegleitgesetze im Nationalrat beschlossen und gilt vorerst für zwei Jahre. „In Zukunft gilt für alle Sonnenkraftwerke bei Privaten das Prinzip ,Null Prozent Umsatzsteuer, Null Prozent Bürokratie‘“,  lautet dabei die Devise im Klimaschutzministerium.

Die Maßnahme umfasse praktisch alle Photovoltaikanlagen, die sich Privatpersonen auf dem eigenen Hausdach installieren – nicht nur die Paneele, sondern auch die Installation und etwaiges Zubehör, das gemeinsam mit der PV-Anlage gekauft wird, also auch Speicher. Balkonkraftwerke sind mit eingeschlossen. Insgesamt sind dafür im kommenden Jahr rund 325 Millionen Euro budgetiert. „Für Balkonkraftwerke, also Steckersolaranlagen bis 800 Watt, die etwa am Balkongeländer oder auch auf Gartenhütten installiert werden, gibt es mit der Umsatzsteuerbefreiung überhaupt zum ersten Mal eine Förderung durch den Bund“, heißt es dazu bei der Österreichischen Energieagentur.

Vorbild Deutschland

Die Absenkung der Umsatzsteuer ersetzt in diesem Bereich das bisherige Fördersystem. „Für andere Anlagen mit mehr Leistung wird es natürlich weiterhin eine Investitionsförderung geben“, betont man beim Ministerium. Die von der OeMAG abgewickelten Phovoltaik-Fördercalls, bei denen das Budget oft binnen Minuten ausgeschöpft war, was zu viel Frust bei Förderwerbern geführt hat, sind für Private damit Geschichte.

Österreich folgt hier mit einem Jahr Verspätung Deutschland nach, wo das Modell des Nullsteuersatzes für den Kauf und die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern mit Jahresbeginn 2023 umgesetzt wurde – „mit Erfolg“ wie es von offizieller Seite heißt. Auch Befürchtungen, dass die Preissenkung letztlich doch nicht bei den Verbrauchen ankommen könnte, hätten sich hier nicht bewahrheitet.

Turbo für die Branche

Der Verband „Photovoltaik Austria“ begrüßt die Maßnahme jedenfalls als richtigen Schritt zur richtigen Zeit, da die Branche gerade einen Rückgang der Photovoltaik-Nachfrage verzeichne. „Dieser Bürokratieabbau steuert dem entgegen“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria. Das Ministerium kündigt an, die Auswirkungen der Steuerbefreiung „in engem Kontakt mit der Branche“, laufend zu überprüfen.

Prinzipiell gibt es in Österreich immer mehr Zuschüsse für Photovoltaikanlagen, darunter auch Förderungen für Kleinsterzeugungsanlagen wie Balkonkraftwerke, wie man bei der Österreichischen Energieagentur betont. Darüber hinaus gibt es je nach Bundesland und Gemeinden unterschiedliche Förderungen. Einen guten Überblick über Förderungen gibt es hier.