62 Prozent der Österreicher haben laut neuesten Consumer Check zum Black Friday des Handelsverbandes vor, die Angebote rund um den Black Friday (24. 11.) und Cyber-Monday (27. 11.) zu nutzen. Das durchschnittlich eingeplante Einkaufsbudget beträgt 274 Euro pro Kopf. Beide Zahlen sind zwar leicht rückläufig, die Strategie der Händler geht dennoch auf. Und die lautet: Erzeuge psychologischen Kaufdruck und verleite Konsumenten dadurch zu Impulskäufen. „Nur noch 8 Stunden gültige Angebote“ oder „Nur noch 3 Stück verfügbar“ bringen Verbraucher in Zugzwang.

Johanna Pichler, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) sagt: „Diese Drucksituationen bringen auch Gefahren mit sich.“ Nur allzu gern werde in dieser Situation vergessen, wichtige Fragen zu stellen, wie zum Beispiel: Ist das Schnäppchen wirklich so ein gutes Angebot? Und brauche ich die Ware wirklich? „Oft werden Tricks verwendet“, sagt Pichler. „Kurz vor dem Angebot werden die Preise erhöht, um sie dann fallen zu lassen. Oder es werden Vergleichspreise wie UVP, die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, verwendet, das hat nichts mit Marktpreis zu tun, klingt als Vergleich aber beeindruckend.“ 

Preise vergleichen

Pichlers dringender Rat lautet: „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!“ Es lohnt sich, bei Super-Sonderangeboten nicht gleich zuzugreifen, sondern sich über Preisvergleichsplattformen Geizhals.at oder Idealo.at schlau zu machen, ob der Preis wirklich gut ist. Wer den Preis für ein bestimmtes Produkt auf Amazon beobachten will, kann Tracking-Tools nutzen, z. B. CamelCamelCamel.com oder Keepa.com. Mit diesen Tools kann man Preisalarme stellen, wenn man ein Produkt X zu einem Preis Y kaufen möchte. Fällt die Ware unter den gesetzten Wert, bekommt man eine Benachrichtigung.

Vorsicht bei Statt-Preisen!

Karl Gladt, Leiter der Internet Ombudsstelle, kann dem Rat, sich durch Black Friday-Rabatte nicht unter Druck setzen zu lassen, nur beipflichten: „Oft ändern Händler ihre Angebote und Preise mehrmals am Tag. Auch, dass nur mehr wenige Stücke erhältlich sind, sollte man nicht zwangsläufig glauben. Oft sind die Artikel doch noch oder bald schon wieder vorrätig.

Zu den Preismäßigungen, mit denen Händler werben, sagt er: „Achten Sie auf die angegebene Vergleiche, im Falle einer falschen Preisermäßigung gibt es auch gesetzliche Rückendeckung. Bei Ermäßigungen – etwa bei „Statt“-Preisen (etwa 9,99 Euro statt 19,99 Euro) oder Prozent-Rabatten – darf jeweils nur der eigene niedrigste Preis der letzten 30 Tage und nicht die unverbindliche Herstellerpreisempfehlung als Vergleich herangezogen werden.“

Fake-Shops

Klingt das Angebot (fast) zu gut, um wahr zu sein, ist es häufig ein Fake. Auch Fakeshops nutzen die großangelegte Drucksituation aus, wie Pichler betont. Wie man diese am besten erkennt? „Prüfen Sie, ob das Unternehmen eine Website und ein Impressum hat, ob es eine Adresse im Impressum gibt und ob diese Adresse überhaupt existiert - etwa durch Suche auf Google Maps.“

Ebenfalls wichtig: Ist der Sitz des Unternehmens innerhalb der EU? Außerhalb der EU wird es bei Reklamationen schwierig, wie Pichler betont. Eine gute Orientierungshilfe, was die Seriosität eines Händlers betrifft sind Erfahrungsberichte im Internet, oder die Plattform Watchlist Internet, auf der betrügerische Firmen eingetragen sind. Auch auf die verlangte Zahlungsart sollte man achten: „Vorauskasse ist oft ein Indiz, dass es ein Fakeshop sein könnte.“ Bei Kreditkartenzahlungen oder Paypal gibt es die Möglichkeit einer Zahlungsreklamation, sollte die bestellte Ware nicht geliefert werden.