Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die UniCredit Bank Austria AG (Bank Austria) wegen Klauseln zu diversen Entgelten geführt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien beurteilte nun 17 Klauseln als gesetzwidrig, das Urteil ist rechtskräftig. In der Folge forderte der VKI die Rückzahlung von Entgelten und Spesen, die auf Grundlage der unzulässigen Klauseln erhoben worden waren, und konnte nunmehr nach konstruktiven Verhandlungen mit der Bank Austria eine außergerichtliche Einigung für die Konsumentinnen und Konsumenten erzielen. Der VKI bietet allen betroffenen Konsumenten an, sich der kostenlosen Sammelaktion bis 11. Februar 2024 anzuschließen. Hier geht es zur Anmeldung.
„Potenziell betroffen sind alle KonsumentInnen, die einen Verbraucherkredit, ein Konto oder ein Sparbuch bei der Bank Austria haben bzw. hatten und denen Entgelte und Spesen verrechnet wurden“, schreibt der Verein. Alle potenziell betroffenen, aktiven Kunden wurden von der Bank Austria schriftlich informiert.
Welche Entgelte betroffen sind
Als unzulässig erklärte das Gericht unter anderem folgende Spesen und Gebühren:
- Entgelte für Sparbuchsperren
- Kraftloserklärungen von Sparbüchern
- Überweisung von einem Sparbuch auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses
- Mahnspesen im Kreditgeschäft
- ZMR-Abfrage
- Beauftragung eines Rechtsanwalts
- allg. Stundensätze im Kreditgeschäft und im Zahlungsverkehr
- Information über Nichtdurchführung von Zahlungstransaktionen
- Kontoinformationen für Verbraucher:innen
- einzelne Belegkopien und Nacherstellung Originalauszug
- Evidenzgebühr bei Verlassenschaften
Wie viel Geld einem Kunden tatsächlich zurückerstattet wird, hängt von Anzahl und Art der verrechneten Entgelte ab. Beispielsweise beträgt der ab 1. Juli 2023 verrechnete Preis für die Evidenzgebühr bei Verlassenschaften 122 Euro, für die Kraftloserklärung von Sparbüchern 183 Euro, für eine Sparbuchsperre 61 Euro oder für die Zahlungserinnerung bzw. erste Mahnung 36,50 Euro. „Wir freuen uns, dass wir mit der BankAustria eine konsumentenfreundliche Lösung finden konnten, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet“, kommentiert Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen des VKI, die Vereinbarung.
Bevor Sie sich für die Aktion anmelden, müssen Sie zuerst Ihre Kontoauszüge anhand der Gebührenliste des VKI durchsuchen.
Suchen Sie via Onlinebanking oder in Ihren Kontoauszügen, ob Ihnen die Bank Austria in den laut Liste genannten Zeiträumen Beträge in genannter Höhe verrechnet hat (z.B. Beauftragung eines Rechtsbeistandes, August 2018, 51 Euro). Wurde Ihnen eine oder mehrere dieser Gebühren verrechnet, notieren Sie unterteilt nach Art des Produkts (Sparen, Kredit, Konto) die Art der Gebühr als auch den Monat und das Jahr, in dem Ihnen diese Gebühr verrechnet wurde.