Der von der Regierung im August angekündigte Mietpreisdeckel dürfte ohne Verfassungsbestimmungen auskommen müssen. Laut orf.at unter Berufung auf ÖVP und Grüne werden entsprechende Änderungen vorbereitet. Die wahrscheinlichste Variante sei jene, bei der man die Stimmen der Opposition nicht benötigt. Und ohne solcher Stimmen ist keine Verfassungsmehrheit herstellbar, die ursprünglich angestrebt wurde, weil die Rechtssicherheit damit steigt.

Keine Zweidrittelmehrheit

Angekündigt hatte die Koalition Ende August, dass Mietende künftig höchstens Mieterhöhungen von 5 Prozent pro Jahr bekommen dürfen - gültig über drei Jahre. Der Gesetzesentwurf wurde im zuständigen Bautenausschuss im Parlament aber noch nicht beraten. Das liegt laut dem ORF-online-Bericht unter anderem daran, dass ÖVP und Grüne derzeit ihre Pläne überdenken, weil für den Gesetzesantrag eben keine nötige Zweidrittelmehrheit in Sicht ist. Im Entwurf finden sich Verfassungsbestimmungen, weil in bestehende Mietverträge eingegriffen wird. Mit der Zweidrittelmehrheit wollte man die Rechtssicherheit erhöhen.

„Die Gespräche laufen“, heißt es aus dem ÖVP-Klub laut dem Bericht. „Die Anträge liegen bereits im Parlament und die Abänderungen werden vorbereitet, weil SPÖ und FPÖ die Zweidrittelmehrheit verweigern.“ Die Grünen sprechen von einer „Endabstimmung“. Die „wahrscheinlichste Variante“ sei derzeit eine einfachgesetzliche. Man werde auch weiterhin mit der Opposition sprechen und ihr die Pläne vorlegen. „In den nächsten Tagen“ werde man dann sehen, was Sache sei.