Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) für den oberösterreichischen Industriekonzern Fronius und zwei seiner Handelspartner hohe Geldstrafen beantragt. Das teilte die Behörde am Sonntag per Aussendung mit. Fronius hatte mit den technischen Handelsfirmen Zultner (Graz) und Haberkorn (Bregenz) wettbewerbsschädigende Vertragsabsprachen beim Handel mit Schweißtechnikprodukten getroffen. Die drohende Strafe für Fronius: 3 Mio. Euro.

Da das oberösterreichische Unternehmen als Kronzeuge aussagte, handelt es sich dabei um eine verminderte Summe. Gegen Haberkorn beantragte die BWB eine Geldbuße von 870.000 Euro, gegen Zultner 505.000 Euro. Alle drei Firmen - insgesamt drohen knapp 4,38 Mio. Euro Strafe - akzeptierten den von der BWB ermittelten Sachverhalt.

„Gebietsaufteilung und Preisabsprachen“

Die betroffenen Vertriebsverträge hätten „kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote“ bei Geschäften zwischen Unternehmen (‚Business to Business‘ oder kurz ‚B2B‘) enthalten. Auch seien der ermittelnden Behörde „Verstöße gegen das Kartellverbot wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote“ bekannt, die über die beanstandeten vertraglichen Vereinbarungen hinausgegangen seien.

Derartige Absprachen sind laut BWB verboten, weil sie den Wettbewerb um Preise für Waren und Aufträge zuungunsten anderer Unternehmen verzerren. Das kann etwa dadurch geschehen, dass marktdominierende Firmen verabreden, ihre Preise nicht gegenseitig zu unterbieten oder sich in Vertriebsgebieten nicht in die Quere zu kommen.

Derartige Absprachen sind laut BWB verboten, weil sie den Wettbewerb um Preise für Waren und Aufträge zuungunsten anderer Unternehmen verzerren. Das kann etwa dadurch geschehen, dass marktdominierende Firmen verabreden, ihre Preise nicht gegenseitig zu unterbieten oder sich in Vertriebsgebieten nicht in die Quere zu kommen.

Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Kartellrecht habe „höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen“, ließ sich die interimistische Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch, abschließend in der Aussendung vom Sonntag zitieren. Dafür beobachte ihre Behörde „jeden Markt“, greife „Hinweise, wie hier über das BNB-Whistleblowing-System, rasch auf“ und verfolge diese „konsequent“.