Richtig ist, dass der Schmetterlingsflieder, der ursprünglich aus China und Tibet kommt, eine Pflanze ist, die sich auf Brach- und Schotterfläche extrem gut aussät: In manchen, vor allem trockenen Gebieten, breitet er sich daher stark aus und – so kritisieren Naturschützer – verdrängen sie die heimischen Arten. In der Schweiz ist diese Pflanze deshalb als invasive Art eingestuft und darf ab 1. September nicht mehr verkauft, verschenkt oder importiert werden.

Wissenschaftlich nicht bewiesen sind die Geschichten in den sozialen Medien, die behaupten, dass Schmetterlinge durch den Nektar vom Sommerflieder betrunken und süchtig gemacht werden. Soweit die Fakten!

Abgeblühte Rispen abschneiden und entsorgen

Und wie reagiert man nun, wenn man einen Sommerflieder im Garten hat? Keine Panik, gerade in unserer Gegend mit wenig Schotterböden und doch noch einigermaßen kalten Wintermonaten, wird er sich nur an sehr exponierten Lagen außerhalb des Gartens ansiedeln. Um das zu verhindern, sollte man daher alle abgeblühten Rispen abschneiden und im Restmüll entsorgen. Hat auch den Vorteil, dass sich dadurch neue Blüten bilden.

Wer diesen wunderbaren, duftenden und für viele Insekten und Schmetterlinge so attraktiven Strauch noch in den Garten holen will, muss auch als Naturschützer darauf nicht verzichten. Neue, sehr kompakt wachsende Sorten, sind steril, aber dennoch ein Magnet für Insekten. Samen bilden sie also keine.

Als weiße Sorte wird „Buzz Alba“ empfohlen. „Buzz Magenta“ hat kräftig rote Blüten, „Buzz Midnight“ blüht violettblau, „Buzz Soft Pink“ kräftig rosa und „Buzz Sky blue“ Hellblau. Ebenfalls wuchskräftig sind die Schmetterlingsflieder der „Butterfly-Serie“ in den Farben weiß, violett und blau.

Die maximale Wuchshöhe beträgt bei allen knapp über einen Meter und sie sind damit auch für Töpfe und Tröge auf Balkonen, Terrassen oder in schmalen Gartenbeeten geeignet. Dennoch gilt – wie generell bei allen Schmetterlingsfliedern. Ein erster leichter Rückschnitt im Herbst (um Schneedruck zu verhindern). Tatsächlich geschnitten wird dann im März auf ein Drittel, denn nur auf den neuen Trieben bilden sich dann auch Blüten – von Juni bis in den August hinein.

Was in der Schweiz verboten ist!

Ab 1. September ist der Verkauf, der Import aber auch das Verschenken von Sommerflieder (Buddleja davidii), von Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) oder auch Hanfpalme (Trachycarpus fortunei) sind davon betroffen. Neben anderen auf der langen Liste: Falsche Mimosen, Neubelgische Aster, Geißblatt, Blauglockenbaum, Japanischer Bambus und viele mehr. Bei vielen Pflanzen müssen außerdem große Aufkleber auf den Topf – so wie bei uns bei den Zigaretten. Die Schweiz macht das hier gründlich!