Um Geld an einem Bankomaten abzuheben, ging ein junger Mann Anfang September 2022 mitten in der Nacht ins Foyer einer Bank in der Weststeiermark. Was dann genau passierte, kann sich bis heute keiner der Beteiligten erklären. "Das Opfer wusste gar nicht, wie ihm geschieht", sagt die Richterin am Bezirksgericht Voitsberg zum Angeklagten.
Trockener Alkoholiker
Dieser war in der besagten Nacht gegen 1.30 Uhr ebenfalls in den Vorraum der Bank gekommen und hatte völlig unvermittelt auf den Anwesenden eingeschlagen. Das Opfer wurde sowohl am Kopf als auch am Oberkörper getroffen und erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch. Nur wegen eines Gutachtens, aus dem hervorgeht, dass der Bruch nicht verschoben war und es sich somit gerade noch um eine leichte Verletzung handelt, bewahrt den Täter vor einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung – und der damit einhergehenden Vorladung zum Landesgericht.
"Ich weiß gar nicht, was ich sagen soll", gibt der Angeklagte kleinlaut zu. Er kann sich an den Vorfall, vor dem der bis dahin trockene Alkoholiker wieder zur Flasche gegriffen hatte, nicht mehr richtig erinnern. "Mit ihrem Vorleben greife ich doch keinen Alkohol mehr an", verweist die Richterin auf mehrere einschlägige Vorstrafen. Daraufhin versucht der Mann doch noch zu skizzieren, wie das Unglück in der lauen Septembernacht seinen Lauf nahm und es zu der Tat kommen konnte: "Ich habe vier Jahre lang nichts getrunken und war in dieser Nacht auf eine Party eingeladen. Und da habe ich wieder etwas getrunken. Es tut mir unendlich leid", zeigt der geständige Täter Reue.
Freiwillig in Therapie
Er hatte sich auch in den Tagen nach der Tat freiwillig in Suchttherapie begeben, schon eine Woche nach dem Vorfall hatte er seine erste Therapiesitzung. Auch Schmerzengeld hat er seinem Opfer schon überwiesen. Ungeschehen machen kann das die Tat aber auch nicht mehr. "Sie sind geständig, zu Schadenswiedergutmachung bereit und in Therapie. Das wirkt sich alles strafmildernd aus. Um eine unbedingte Haftstrafe werden wir trotzdem nicht herumkommen", zeigt die Richterin dem Angeklagten in der Verhandlung den Weg vor.
Wegen Körperverletzung wird der Mann schließlich zu zwei Monaten unbedingter Haft verurteilt, zudem muss er ein Teilschmerzengeld von 3000 Euro bezahlen. Für die Verbüßung der Strafe hat der Arbeiter Aussicht auf eine Fußfessel.