"Sie können einem ja schon fast leidtun", fasst die Richterin am Voitsberger Bezirksgericht zusammen. Auf der Anklagebank sitzt ein 50-jähriger Weststeirer. Ihm wird Diebstahl im Gegenwert von etwa 500 Euro vorgeworfen. Das wäre noch nichts Besonderes, würde es sich beim gestohlenen Gut nicht um Thujenbäume handeln. "Ich streite auch gar nichts ab", hält der Angeklagte fest. "Ich war es, es war eine saudumme Aktion!"
Begonnen hatte alles damit, dass der Angeklagte für den eigenen Garten eine Thujenhecke anlegen wollte. "Die Bäume habe ich bei einer Gärtnerei in Graz-Umgebung gekauft." Nach wenigen Wochen waren einige der Thujen allerdings bereits braun und unansehnlich geworden. "Ich wollte sie reklamieren, aber als ich bei der Gärtnerei angekommen bin, war das Gebäude leer geräumt. Die waren inzwischen in Konkurs gegangen", erzählt der Angeklagte. "Das war frustrierend." Zurück in der Weststeiermark sei ihm dann ein Garten mit auffallend schönen Thujen ins Auge gesprungen. "Und dann konnte ich einmal nicht schlafen und habe um zwei in der Früh beschlossen, sie mir zu holen."
540 Euro Gegenwert
Also habe er seinen Spaten eingepackt und sich auf den Weg gemacht. Die fünf Thujenbäume waren schnell ausgegraben, auch eine Regentonne ließ der Weststeirer mitgehen. Zu Hause "reparierte" er damit den eigenen Garten, dann ging es ins Bett. Lange sollte die Ruhe aber nicht währen, schon am nächsten Tag stand die Polizei vor seiner Tür. "Ich habe nämlich mein Handy dort im Garten verloren. Wahrscheinlich beim Schaufeln", gibt der Weststeirer zu. Die Reue habe sofort eingesetzt. "Ich habe mich gleich bei meinem Opfer entschuldigt. Ich will ihm auch gerne alles zahlen."
Tatsächlich zeigt sich der Geschädigte, auch ein Weststeirer, vor Gericht gnädig. "Ganz im Ernst, wenn er mich gefragt hätte, hätte er die paar Bäume einfach haben können", schmunzelt der Bestohlene. Stattdessen akzeptiert er noch vor Gericht 540 Euro – der Einkaufswert von fünf Thujen und einer Regentonne – als Entschädigung. Dafür darf der Heckendieb seine Thujen sogar behalten.
Georg Tomaschek