Sicher und geborgen fühlen soll sich der Mensch in seinem Lebensumfeld, in dem er sich täglich bewegt. Ist dies nicht mehr der Fall und werden Personen Opfer von verbaler und non-verbaler Gewalt, kann es zur Verhängung eines Betretungsverbotes, einer einstweiligen Verfügung, kommen, die es dem Täter untersagt, sich der betroffenen Person zu nähern.