Vor einigen Tagen wurde von Polizisten der Landesverkehrsabteilung ein polnischer Tankwagen kontrolliert, der fast 24 Tonnen einer ätzenden Flüssigkeit (Chlorit Lösung) geladen hatte. Der ätzende Stoff hätte von Italien nach Polen transportiert werden sollen.
Mehrere Tage Wartezeit
Im Zuge der Kontrolle konnten die Beamten feststellen, dass der verwendete Tank für den beförderten Inhalt nicht geeignet und somit nicht zugelassen war. Für die Beförderung dieses Stoffes wäre stattdessen ein spezieller Tank vorgeschrieben gewesen. Laut Einschätzung der Beamten war eine sichere Weiterfahrt nicht möglich. Also wurde dem Lenker diese untersagt.
Das Tankfahrzeug durfte in der Folge bis zur Behebung der Mängel nicht mehr in Betrieb genommen werden. Der polnischen Spedition gelang es mehrere Tage lang aber nicht, einen geeigneten Tank für den Transport zu organisieren. Die Bezirkshauptmannschaft ordnete daraufhin an, dass der komplette Inhalt des Tankwagens in einem aufwendigen Vorgang in geeignete Behältnisse umgefüllt werden musste.
Um weder Menschen noch Umwelt zu gefährden, wurde der Vorgang auf einem Betriebsgelände abgewickelt. Anschließend musste auch das leere Tankfahrzeug fachgerecht gereinigt werden, da leere ungereinigte Tankfahrzeuge weiterhin als Gefahrguttransporte anzusehen sind.
Erst als alles den Vorschriften entsprach, durfte der Transport, nach einer Woche Stillstand und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, weitergeführt werden. Der Lenker und die polnische Spedition werden an die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg angezeigt.