Im Nationalrat wurde am Mittwoch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) verabschiedet, die es der jeweils zuständigen Straßenbehörde – also auch Städten und Gemeinden für Gemeindestraßen – ermöglicht, Tempo 30 selbstständig zu verordnen. Dies gilt gerade vor besonders schutzbedürftigen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeheimen. Erleichtert werden auch die eigenständigen Maßnahmen zur Kontrolle, ob das Tempolimit auf Gemeindestraßen eingehalten wird.