Heiß diskutiert sind die Kurzparkzone und die Nulltoleranzpolitik bei der Parkraumbewirtschaftung in Voitsberg seit jeher. Sukzessive wurden in den vergangenen Jahren die Regeln gelockert, so wurde im Frühjahr 2020 die kostenlose erste Stunde auf zwei Stunden gratis parken ausgeweitet. Vor einem Monat dann der nächste Paukenschlag: Der Voitsberger Gemeinderat beschloss, die gebührenpflichtige Zone aufzuheben und stattdessen eine gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden einzuführen – Start mit 1. Jänner 2024. Tatsächlich waren die Parkautomaten aber schon Wochen vor dem Jahreswechsel außer Betrieb. Dazu wurden sämtliche Automaten mit Klebeband und Hinweiszetteln überklebt.
Parkautomat noch in Betrieb
Umso kurioser mutete es an, als am Donnerstag, dem 25. Jänner, hinter der Windschutzscheibe eines Autos aus der Landeshauptstadt ein frisch gedruckter, bezahlter Parkschein für eine Parkdauer von drei Stunden lag – und direkt daneben ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer eingeklemmt war. Der Lenker wurde also für den Kauf eines Parktickets auch noch abgestraft. Was seltsam klingt, hat eine konkrete Ursache: Er hätte statt des Parkscheins eine richtig gestellte Parkuhr aufs Armaturenbrett legen müssen.
Doch warum konnte sich der Lenker überhaupt ein Parkticket ziehen? „Das sollte nicht passieren, schon im Dezember gab es den Auftrag an die Stadtwerke, die Automaten abzuschalten. Eigentlich sollten sie schon abmontiert sein“, betont Bürgermeister Bernd Osprian (SPÖ). Bei den Stadtwerken gibt man den Fehler zu: „Ich habe erst heute von dem Malheur erfahren, dass noch der eine oder andere Automat möglicherweise noch aktiv war. Offenbar wurde es vergessen, zumindest diesen einen Automaten abzuschalten“, schildert Werner Schmuck, Direktor der Stadtwerke Voitsberg. Man habe sofort reagiert und alle Parkautomaten in Voitsberg kontrolliert.
Trotzdem hätte es nicht möglich sein dürfen, dass sich jemand aus dem Automaten einen Parkschein zieht. Denn bereits seit Wochen sind alle mit Klebeband und Hinweiszetteln überklebt, auf denen auf die gebührenfreie Kurzparkzone und das verpflichtende Verwenden einer Parkuhr hingewiesen wird. In dem aktuellen Fall war der Zettel aber verschwunden – ob mutwillig heruntergerissen oder vom Winde verweht, das ist unklar.
Ermahnung statt Parkstrafe
Klar ist, dass das Team der extern beauftragten Parkraumbewirtschaftung in dem kuriosen Fall richtig gehandelt hat, sagt Harald Röxeis von der Röxeis Security KG. „Rein rechtlich wäre der Fehler dem Lenker anzulasten, man müsste sich im Vorhinein über die Bestimmungen erkundigen.“ Im konkreten Fall treffe den Lenker aber klar eine mindere Schuld. Deswegen habe man noch am selben Tag mit Stadtgemeinde und Bezirkshauptmannschaft Kontakt aufgenommen. Die Strafe wurde umgehend in eine Ermahnung umgewandelt. „Als ich von dem Fall gehört habe, hat mich das so geärgert, dass ich mir sofort den Schlüssel zum Parkautomaten besorgt habe und ihn selbst händisch abgeschaltet habe“, erzählt Röxeis.