Wer nicht hören will, muss ins Gefängnis. So ähnlich lässt sich die Verhandlung rund um einen fünffachen Vater zusammenfassen. Im Bezirksgericht Weiz geht es um zwei seiner Kinder, für die er seit Jahren keinen Unterhalt bezahlt. "Die letzte Unterhaltszahlung war am 5. August 2016", sagt der Richter.

Zehntausende Euro sind mittlerweile offen. "Was soll ich machen?", fragt der Angeklagte. Darauf hat er Richter prompt eine Antwort: "Mehr arbeiten." Das könne er nicht, weil er Schmerzen habe. Ein ärztliches Gutachten widerlegt diese Aussage des Angeklagten. Darin steht, dass er berufsfähig ist.

"Ich lüge nicht", beteuert der Angeklagte. Zum dritten Mal sitzt er wegen derselben Tat vor Gericht. Bei der ersten Verhandlung blaffte er den Richter noch an: "Wenn's meinen, sperren Sie mich halt ein!" Nun schlägt er andere Töne an. "Herr Richter, ich will nichts ins Gefängnis, bitte geben Sie mir noch eine Chance."

Zehn Monate unbedingte Haft

Der Richter bleibt hart. "Nein, heute ist Tag X gekommen. Ich bin kein Dampfplauderer und jetzt treten Konsequenzen ein. Sie haben seit der letzten Verhandlung keinen Cent eingezahlt."

Er verurteilt den Angeklagten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten. Hinzu kommen sechs Monate aus den vorigen Verurteilungen, die damals noch bedingt ausgesprochen waren. "Sie müssen zehn Monate ins Gefängnis", fasst der Richter zusammen.

Der Angeklagte kündigt an, Berufung einzulegen. "Ich mache das seit zehn Jahren und ich sage Ihnen, das Urteil pickt, da bin ich mir zu tausend Prozent sicher", meint der Richter. "Sie waren nicht mal geständig." Vier Wochen hat der Angeklagte Zeit, die Berufung zu begründen, danach wird der Fall vom Landesgericht Graz bearbeitet.