Vorrang verletzend sei die Angeklagte bei einer Kreuzung auf die Straße abgebogen, weswegen ein Mopedfahrer scharf abbremste und zu Sturz kam. Der 18-jährige Lenker erlitt dabei unter anderem einen Schienbein- und Oberschenkelbruch sowie Verletzungen am Knie und beim Kreuzband. Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss sich die Angeklagte daher vor Gericht verantworten.