"Ich übernehme die volle Verantwortung, Herr Rat! Die volle", beschwört der Angeklagte reuevoll auf der Anklagebank. Diebstahl wird ihm vorgeworfen. Er habe das Diebesgut – eine Scheibtruhe – jedoch gar nicht stehlen wollen. "Ich hab mir gedacht, ich kann sie ausleihen. Beim nächsten Einkauf hätte ich sie zurückgebracht", versichert er.