Manchmal soll es einfach nicht sein. So auch bei den beiden Angeklagten. Ihre Beziehung endete keinesfalls im Guten, sondern vor Gericht. Nun müssen sich beide verantworten wegen gegenseitiger Körperverletzung; sie zusätzlich wegen Sachbeschädigung.
"Ich wollte, dass sie zu Ostern mit zu meiner Familie kommt", erzählt er. Sie hält dagegen, sie wäre da unerwünscht und hätte deswegen nicht mitgewollt. Was dann geschah, darin scheiden sich die Geister. Angeblich hat sie ihm einen Schlag ins Gesicht versetzt und sein Mopedauto beschädigt. Er soll sie im Gegenzug gewürgt haben. Was genau abgelaufen ist, fällt dem Richter schwer, zu eruieren.
"Ich hab einen Vorschlag", meint er schließlich. "Wir machen einen Tatausgleich, jeder zahlt 150 Euro Pauschalkosten, Sie geben sich die Hand und entschuldigen sich." Immerhin leben die Angeklagten mittlerweile getrennt und - wie beide versichert haben - wollen sie nur "Ruhe voneinander". Nach einer kurzen Absprache mit der jeweiligen Anwältin stimmen beide dem Tatausgleich zu. "Ich verkünde das Urteil", sagt der Richter: "Die Beziehung ist somit für beendet erklärt."