Gemeinsam mit einem Freund wollte der zum Tatzeitpunkt 16-jährige Angeklagte die Handkasse eines Selbstbedienungsladens stehlen. Im Zuge des versuchten Diebstahls war es zu einer Sachbeschädigung an einem hölzernen Stützpfeiler gekommen. Den beiden Jugendlichen wurde angeboten, ihre Tat in Sozialstunden abzuarbeiten; es hätte zu keiner Gerichtsverhandlung kommen müssen.