"Wie im Kindergarten!" Dieses Verhalten attestierte der Richter den vier Angeklagten bereits beim ersten Verhandlungstermin. Die zwei Männer (zum Tatzeitpunkt 35 und 40 Jahre alt) werden diesem Ausspruch auch beim zweiten Termin gerecht. So wird der 35-Jährige etwa während einer Zeugenaussage darauf hingewiesen, sein Handy wegzugeben.