"Diese Verhandlung hat viel öffentliches Interesse geweckt", verrät der Richter für Zivilrecht am Weizer Bezirksgericht. Zahlreiche Anrufe seien eingegangen, viele Zuhörerinnen und Zuhörer hätten sich angekündigt – vor Ort war schlussendlich nur einer.

Am Mittwochmorgen geht es um eine Klage, gerichtet von den Naturfreunden der Ortsstelle Weiz an zwei Grundstückbesitzer aus der Gemeinde Thannhausen. Es geht um einen umstrittenen Wanderweg im Ortsteil Landscha. Der Weg – der 1971 das erste Mal in Karten eingezeichnet wurde – führt mitten durch die Anwesen der besagten Besitzer. "Am Schlafzimmerfenster vorbei", verrät einer der beiden. Den Stein ins Rollen brachte aber die Hauskapelle des zweiten Grundbesitzers: "Die Leute sind da hingepilgert und haben Fotos ins Internet gestellt", erzählt der Anwalt des Landwirts. Dadurch habe die Bekanntheit zugenommen, die Leute hätten ihre Hinterlassenschaften aber nicht entsorgt. "Klopapier, Binden, Flaschen", zählt der Anwalt auf.

"Den Weg hat es ja schon immer gegeben"

Einer der Grundstücksbesitzer kam mit einem freiwilligen Wegeerhalter der Ortsstelle Weiz ins Gespräch. "Und dann hat die Ortsstelle selbst auf den Weg verzichtet, sogar Schilder haben sie aufgestellt und dem Landwirt empfohlen, den Weg abzusperren", meint der Anwalt des Landwirtes. Seit zwei Jahren ist der nun nicht begehbar, der "Umweg" soll über eine öffentliche Straße führen. Das Problem: Ohne den Vorstand der Naturfreunde sei so eine Verlegung gar nicht möglich.

"Ich kann auch nicht mit dem Schaffner über eine Bahnhofverlegung diskutieren", zieht der Richter den Vergleich. Dennoch versteht er den Ärger des Landwirts, fügt aber hinzu: "Es hat den Weg ja schon immer gegeben." Weshalb man über die Existenz des Servitutsrechts nicht unbedingt streiten müsse.

Der Richter sowie auch die Anwälte beider Seiten befinden eine Verhandlung an Ort und Stelle für sinnvoll. Ein Lokalaugenschein mit Richter, Kläger und Grundbesitzer soll voraussichtlich im September folgen.

Alternativen angeboten

Rene Stix, Landesgeschäftsführer der Naturfreunde Steiermark, meint auf Anfrage der Kleinen Zeitung: "Das ersessene Wegerecht ist ein wichtiges Recht. Wir wären bereit gewesen, den Weg zu verlegen, wir haben den Grundbesitzern fünf Alternativen vorgeschlagen." Der Wanderweg hätte dahingehend nicht mehr durch den Hof des Landwirtes, sondern um sein Grundstück herumgeführt. Corona zögerte eine Problemlösung hinaus, die Naturfreunde hätten den Besitzern aber Fristen für eine Entscheidung vorgelegt, eine finale Rückmeldung soll es nie gegeben haben. Außerdem sollen die Grundstücksbesitzer den Wegeerhalter dazu gedrängt haben, den Wanderweg zu verlegen, der sei aber gar nicht in der Funktion gewesen, das zu entscheiden.