"Sind Sie schon mal verurteilt worden?", will der Richter vom Angeklagten wissen. Was das denn heiße. "Na, ist da schon mal ein Manderl wie ich vor Ihnen gesessen und hat gesagt, Sie sind schuld an einer Tat?" Das verneint der Angeklagte. Seltsam nur, dass dem Richter schon vier Verurteilungen vorliegen. Unter anderem wegen Tierquälerei, gefährlicher Drohung, Beamtenbeleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Um letztere geht es auch dieses Mal.