In einem seit Dezember 2019 am Landesgericht Graz laufenden Gerichtsverfahren war eine 41-jährige Birkfelderin wegen mehrfacher Brandstiftung angeklagt. Am Mittwochabend wurde sie vom Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Helmut Wlasakfreigesprochen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel dagegen angemeldet. „Die mündliche Urteilsbegründung hat uns noch nicht überzeugt. Jetzt warten wir auf die schriftliche Urteilsausfertigung. Wenn uns diese auch nicht überzeugt, wird das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde binnen vier Wochen ausgeführt“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher.