Am Dienstag dürfen bestimmte Handelsbetriebe wieder aufsperren. Dazu gehören Tankstellen und angeschlossene Waschstraßen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, der Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Bau- und Gartenmärkte (unabhängig von der Größe), Pfandleihanstalten und der Handel mit Edelmetallen und kleine Händler mit weniger als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche.
Ulla Patz