Die angedrohten Strafen (bis zu 7270 Euro bzw. Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen) sind recht hoch, doch auch die Gefahr dürfte hoch sein: Die Bezirkshauptmannschaft Weiz erließ daher eine Verordnung, die "brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer" in Wäldern sowie in der Nähe des Waldrandes verbietet.