Immer das Gleiche im Winter am Alpl: Fällt Neuschnee, können sich die Feuerwehren schon richten, um Sattelschlepper zu bergen. Sie hatten schon länger ein Fahrverbot über das Alpl für Schwerfahrzeuge eingefordert. Nun ist es offenbar so weit: Ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht auf der B72 übers Alpl geht in Begutachtung. Es soll von Kilometer 71,3 (St. Kathrein am Hauenstein) bis 83,3 oder sogar 84,9 (Krieg–lach) gelten – allerdings nur in der kalten Jahreszeit, also vom 1. November bis 15. April. Der Schwerverkehr soll auf Autobahnen und Schnellstraßen umgeleitet werden.