Er ist das erste Mal vor Gericht: Einem 40-jährigen, rumänischen Staatsbürger wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er hat mit seinem Pkw zwei Mopedfahrerinnen überholt, die ihre Fahrzeuge auf der Straße anhielten. „Ich hab gedacht, sie haben ein Problem mit ihrem Motor“, beteuert er. Die Fußgängerin, wegen der die Teenagerinnen stehen geblieben waren, sah er erst, als er sie mit seinem Auto erfasste. Er bekennt sich teilweise schuldig. „Es tut mir leid“, sagt er reumütig.
Die Straße war gerade, er hätte die 68-Jährige eigentlich sehen müssen. „Es war eine unklare Verkehrssituation. Sie hätten stehen bleiben müssen, als die Mopeds stehen geblieben sind“, sagt der Richter zum Angeklagten.
Zebrastreifen gab es keinen. Die Fußgängerin stand laut Aussagen der beiden Teenager auf einer Verkehrsinsel und wartete, bis die Mopeds standen. „Sie hat uns noch dankend zugenickt“, erinnert sich eines der Mädchen im Zeugenstand.
Ehemann musste Unfall mit ansehen
Besonders tragisch: Der Ehemann der Verstorbenen sah den Aufprall. „Ich bin hingerannt und hab gleich die Rettung geholt, die nebenan ist.“ Zwei Tage später verstarb die 68-Jährige im Krankenhaus.
Der Richter spricht dem Witwer 500 Euro Trauerschmerzengeld zu. 1000 Euro Schadenersatz wird in der Verlassenschaft anerkannt. Diese Summen sind nur vorläufig, über den Zivilrechtsweg werden wohl noch höhere Beträge mit der Versicherung des Angeklagten ausverhandelt.
Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro
Der Richter spricht den Angeklagten schuldig. Die Geldstrafe: 4200 Euro (300 Tagsätzen zu je 14 Euro). „Alle sind Verlierer“, sagt der Richter. „4200 Euro machen nichts gut, aber Sie müssen damit leben. Auch das Gericht ist ein Verlierer, denn so einer Situation kann man nicht gerecht werden.“