Alter schützt vor Strafe nicht: Das muss eine 14-jährige Südsteirerin schon zum zweiten Mal am eigenen Leib erfahren. Die in einem früheren Verfahren aufgebrummte gemeinnützige Arbeit hat sie noch gar nicht vollständig abgeleistet. Bei ihrem zweiten unfreiwilligen Besuch im Bezirksgericht Leibnitz muss sich die Schülerin wegen Unterdrückung eines Beweismittels verantworten.