Ein Patient, der seit 40 Jahren im Krankenhaus "fehl am Platz" ist. Das ist für einen Betroffenen mit besonderen Bedürfnissen in Graz am LKH II Standort Süd Realität – mit Juni scheint er jedoch endlich einen geeigneten Betreuungsplatz zu bekommen. Üblich dürfte solch ein Fall laut Siegfried Suppan, Leiter der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, in der Steiermark nicht sein. Viel mehr handle es sich um Einzelfälle. Denn: "Das Krankenhaus ist definitiv kein Wohnort. Jeder Mensch hat den Anspruch darauf, nicht aus mangelnden Betreuungseinrichtungen im Krankenhaus wohnen zu müssen." Betroffen seien aber vor allem mehrfach beeinträchtigte Menschen mit psychiatrischen Diagnosen und intellektuellen Beeinträchtigungen.