Fehlende und nicht gewertete Stimmen, unaufgefordert zugestellte und gleich wieder mitgenommene Wahlkarten, falsch gefaltete Stimmzettel: Das sind nur einige der Rechtswidrigkeiten, die vorab bekannt wurden. Heute, spätestens morgen, flattert den Gemeinden Leibnitz, Wildon und St. Andrä-Höch per Bescheid die detaillierte Begründung der Landeswahlbehörde für die Wiederholung der Gemeinderatswahl ins Haus.