Sämtliche europäische Gewässer müssen laut EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 in einen „guten Zustand“ gebracht werden. Dazu zählt auch, durch Kraftwerke oder Regulierungsmaßnahmen unterbrochene Flussabschnitte fischgängig zu machen. In den Bezirken Leibnitz und Deutschlandsberg sorgt das Referat Wasser, Umwelt und Baukultur der Baubezirksleitung Südweststeiermark für die Umsetzung der nötigen Maßnahmen.